Man steht in der Drogerie, entdeckt ein neues Shampoo oder Duschgel und fragt sich sofort: Wie riecht das eigentlich? Für viele gehört es längst zum Einkauf dazu, kurz den Deckel zu öffnen und am Produkt zu schnuppern. Schließlich möchte niemand mit einem Duft nach Hause gehen, den er später nicht mag. Doch genau das kann rechtlich schnell problematisch werden.
Gerade bei Shampoos, Duschgels oder Cremes greifen Kunden oft automatisch zum Verschluss. Ein kurzer Klick, einmal riechen – und wieder zurück ins Regal. Was harmlos wirkt, ist allerdings nicht immer erlaubt. Denn versiegelte Produkte dürfen laut Konsumentenschützern nicht einfach geöffnet werden.
Wie Manuela Robinson, Expertin für allgemeines Konsumentenrecht beim Verein für Konsumenteninformation (VKI), gegenüber "Heute" erklärt, dürfen Kunden Produkte zwar vor dem Kauf prüfen, allerdings nur in einem gewissen Rahmen: "Kunden und Kundinnen dürfen Waren vor Vertragsabschluss ansehen und prüfen, jedoch nicht verändern oder gebrauchen", so Robinson.
Das Öffnen eines versiegelten Produkts gehe "über eine bloße Prüfung jedenfalls hinaus". Deshalb stellen viele Geschäfte eigene Tester zur Verfügung: "Nur diese dürfen geöffnet und ausprobiert werden", erklärt die Expertin.
Sobald ein Shampoo oder Duschgel geöffnet wurde, kann der Händler die Ware oft nicht mehr regulär verkaufen. Viele Kunden möchten schließlich keine bereits benutzten oder geöffneten Produkte kaufen. Wird eine Ware dadurch unverkäuflich, kann das teuer werden: "Wird ein Produkt ohne Erlaubnis geöffnet und kann anschließend nicht mehr verkauft werden, darf der Händler Ersatz des entstandenen Schadens verlangen", erklärt die Juristin im "Heute"-Interview.
Viele vergessen außerdem: Erst an der Kassa kommt der Kaufvertrag zustande. Bis dahin bleibt die Ware Eigentum des Händlers: "Kunden und Kundinnen sind daher verpflichtet, mit den Waren sorgfältig umzugehen und die Hausregeln des Geschäfts zu beachten", so Robinson.
Diese Regeln ergeben sich aus dem Hausrecht des Händlers: Supermärkte oder Drogerien dürfen also selbst festlegen, wie Produkte behandelt werden müssen, solange die Vorgaben sachlich gerechtfertigt sind.
Wer Produkte trotz Verbot öffnet oder beschädigt, riskiert nicht nur Diskussionen im Geschäft: "Unabhängig davon kann der Händler bei Verstößen gegen die Hausregeln auch ein Hausverbot aussprechen", betont Robinson zudem. Besonders streng reagieren viele Märkte mittlerweile bei Kosmetik- und Hygieneprodukten, denn geöffnete Ware landet oft direkt im Müll.
Auch wenn das schnelle Schnuppern im Laden harmlos erscheint: Ohne Tester sollte man Shampoo, Duschgel oder Creme besser geschlossen lassen. Sonst kann aus einem kurzen Duftcheck schnell ein unangenehmer Ärger werden.