Wer im Auto sitzt und Abfall einfach aus dem Fenster wirft, handelt nicht nur rücksichtslos, sondern bringt sich in Österreich auch rechtlich in eine unangenehme Lage. Schon das achtlose Wegschnippen einer Zigarette oder das Wegwerfen von Müll auf die Straße kann Konsequenzen haben, die viele offenbar unterschätzen. Je nach Situation kann es am Ende deutlich teurer werden als gedacht.
Nach der Straßenverkehrsordnung ist das grobe Verschmutzen der Fahrbahn bereits strafbar, warnt der ÖAMTC am Dienstag in einer Aussendung. Dafür kann eine Geldstrafe von bis zu 72 Euro verhängt werden. Es handelt sich dabei um eine Verwaltungsstrafe, die oft noch am unteren Ende der möglichen Konsequenzen liegt, aber rechtlich klar geregelt ist. Doch damit ist die Sache nicht erledigt.
Besonders deutlich wird es in Wien. Dort greift zusätzlich das Wiener Reinhaltegesetz, wenn Abfall auf öffentlichem Grund landet. Ein Jurist des ÖAMTC erklärt dazu: "Dieses Gesetz sieht in der Bundeshauptstadt eine Verwaltungsstrafe von bis zu 1.000 Euro vor. Damit übersteigt eine mögliche Strafe nach Landesrecht die StVO-Sanktionen um ein Vielfaches." Damit wird klar: Je nach Ort kann ein und dieselbe Handlung sehr unterschiedlich teuer werden.
Der ÖAMTC warnt davor, das Risiko zu unterschätzen. Nikolaus Authried, Leiter der ÖAMTC-Rechtsberatung in Wien, Niederösterreich und dem Burgenland, sagt: "Generell ist es eine Unsitte, Abfall einfach aus dem Fenster zu werfen. Was viele aber zu vergessen scheinen: Neben den relativ bescheidenen Polizeistrafen kann es zu hohen Schadenersatzforderungen kommen, wenn wirklich etwas passiert."
Gemeint sind nicht nur kleine Bußgelder, sondern Folgekosten, wenn durch das Verhalten andere geschädigt werden. Besonders gefährlich wird es bei Zigarettenresten. Wenn eine Zigarette aus dem Auto geworfen wird, kann das Brände auslösen. Der ÖAMTC weist darauf hin, dass dabei auch Waldbrände entstehen können. Sollte es durch ein solches Verhalten zu einem Brand oder zu Verletzten kommen, können strafrechtliche Konsequenzen folgen.
In solchen Fällen geht es dann nicht mehr nur um Verwaltungsstrafen, sondern um mögliche Verfahren wegen fahrlässiger Brandstiftung oder Körperverletzung – inklusive Haft! Auch Verkehrsunfälle können durch Ablenkung entstehen. Ein Fall aus der Rechtsprechung zeigt, wie schnell es ernst werden kann. Der Oberste Gerichtshof hatte bereits einen Fall zu beurteilen, bei dem ein Lenker während der Fahrt eine heruntergefallene Zigarette aufheben wollte.
Laut ÖAMTC kam es dabei zu einem Unfall. Der Rechtsexperte schildert das Ergebnis so: "Der Raucher am Steuer war durch das Aufheben der glimmenden Zigarette so abgelenkt, dass er einen Unfall verursacht hat. Den eigenen Schaden musste er trotz aufrechter Kaskoversicherung selbst zahlen." Grund dafür war die Einstufung als grobe Fahrlässigkeit – Tausende Euro sind damit auf einen Schlag weg.