Ein Wiener Gastronom legt sich mit dem Inkassosystem rund um die ORF-Haushaltsabgabe an. Nach einer verspäteten Zahlung fordert das beauftragte Inkassobüro neben dem offenen Beitrag zusätzliche Gebühren in beträchtlicher Höhe. Der Betroffene hält die Forderung für unverhältnismäßig und hat einen Anwalt eingeschaltet – das berichtet die "Krone".
Auslöser des Streits waren laut dem Unternehmer Probleme bei der Zustellung von Postsendungen. Dadurch seien sowohl die private Haushaltsabgabe als auch jene für seine Firma an derselben Adresse nicht rechtzeitig bezahlt worden.
Der offene Betrag belief sich auf 122,60 Euro. Zusätzlich wurden laut dem Unternehmer mehr als 92 Euro an Nebenkosten vorgeschrieben. Diese setzen sich aus Mahnspesen, einem Säumniszuschlag, Bearbeitungskosten sowie einer im Voraus verrechneten Evidenzhaltungsgebühr zusammen.
"In meinen Augen ist das Wucher", sagt der Gastronom gegenüber der "Kronen Zeitung". Den eigentlichen ORF-Beitrag hat er nach eigenen Angaben bereits beglichen. Die zusätzlichen Kosten will er vorerst nicht bezahlen. Stattdessen soll nun sein Rechtsvertreter die Forderung prüfen.
"Auf den ersten Blick sehen die Spesen tatsächlich überzogen aus. Ich werde das überprüfen und dann entsprechende Schritte setzen", so der Prozessspezialist gegenüber der Tageszeitung. Der Jurist vermeidet dabei ausdrücklich den Begriff Wucher.
In Österreich handelt es sich dabei um einen strafrechtlich relevanten Vorwurf. Generell empfiehlt er jedoch, außergewöhnlich hohe Zuschläge genau zu überprüfen.
Unterstützung erhält der Wiener Unternehmer jedenfalls von ORF-Stiftungsrat Peter Westenthaler. Der frühere FPÖ- und BZÖ-Politiker kritisiert die Abläufe rund um die ORF-Beiträge scharf.
"Der ORF und seine Tochterfirma OBS, die uns 35 Millionen Euro pro Jahr kostet, können es nicht. Ich erhalte laufend Beschwerden von Menschen, die ihren Beitrag fristgerecht einbezahlt haben und dennoch Mahnungen erhalten", sagt Westenthaler zur "Krone".
Der ORF-Stiftungsrat verweist zudem auf Fälle, in denen Privat- und Firmenadresse ident seien. In solchen Konstellationen sei die Abgabe nur einmal zu entrichten. Wer dennoch doppelt bezahle, müsse aktiv eine Rückzahlung beantragen.
"Das sollte genau umgekehrt sein. Der ORF soll von sich aus den Betrag zurückzahlen", wird Westenthaler in der Tageszeitung zitiert.