Die ORF-Gebühren sorgen weiter für Diskussionen. Seit 1. Jänner 2024 gilt das neue ORF-Beitragsgesetz. Pro Haushalt werden 15,30 Euro im Monat fällig, dazu kommt je nach Bundesland eine Landesabgabe. In der Steiermark sind das beispielsweise rund 20 Euro monatlich, unabhängig davon, wie viele Geräte im Haushalt stehen.
Doch genau hier liegt ein Problem. Zahlreiche Österreicher wurden seit der Einführung des neuen Systems doppelt zur Kasse gebeten. Betroffen sind jene, die an ihrer Meldeadresse sowohl privat als auch beruflich gemeldet sind.
"Das sind etwa Selbstständige und Unternehmer, Freiberufler wie Ärzte, Anwälte, Steuerberater, Ziviltechniker, aber auch Landwirte und Ein-Personen-Unternehmen", zählt der Grazer Anwalt Andreas Kaufmann, Präsident des Europäischen Konsumentenschutzvereins (EKV), auf.
Kaufmann war selbst betroffen. Er hielt die Vorschreibung für unzulässig und legte beim ORF-Beitragsservice (OBS, früher GIS) Beschwerde ein. Mit Erfolg: In einem Bescheid wurde nun festgehalten, dass die Doppelzahlung nicht rechtens war.
Für den Juristen ist klar, dass er damit nicht alleine ist. Tausende könnten seit 1.1.2024 zu Unrecht bezahlte Beiträge zurückfordern. Wer künftig eine Doppelzahlung vermeiden will, muss allerdings aktiv werden und einen formal korrekt formulierten Antrag stellen – für viele eine echte Hürde.
Um Betroffene zu unterstützen, will Kaufmann nun helfen. "Wir bereiten gegen eine geringe Gebühr standardisierte Antrags- und Rückforderungsmodelle vor." Diese sollen in Kürze online abrufbar sein. Der Bescheid könnte zum Startschuss für tausende Rückforderungen werden – und dem ORF-Beitrag ein neues Kapitel bescheren.
Die OBS reagierte Samstagabend auf die Medienberichte und betont, dass die Ausnahme der Privaten Beitragspflicht am Firmenstandort bereits seit dem 01.01.2024 per Gesetz vorgesehen ist und von OBS kostenlos umgesetzt wird.
Dazu gibt es auch ein Formular auf der eigenen Webseite: "Der Antrag wird vom Unternehmen gestellt und von der OBS selbstverständlich für die Bügerinnen und Bürger kostenlos bearbeitet. Zusätzliche Antragsformulare kostenpflichtiger privater Anbieter sind ausdrücklich nicht notwendig!"