Der Nationalrat hat am Mittwochabend Änderungen bei der ORF-Gebühr durchgewunken – dagegen war die FPÖ. In Sachen ORF-Gebühr werden beim Haushaltseinkommen ab jetzt auch die Wohnkosten berücksichtigt – das soll die ORF-Gebührenbefreeiung für einkommensschwache Haushalte absichern. Dabei wird entweder der tatsächliche Wohnaufwand – also Hauptmiete plus Betriebskosten – oder pauschal 500 Euro angerechnet.
Wie sn.at berichtet, gibt es auch für Unternehmen eine Änderung bei der ORF-Gebühr: Künftig zählt hier nur mehr die Lohnsumme, egal wie viele Betriebsstätten ein Betrieb hat. Bis jetzt war die Kommunalsteuer ausschlaggebend. Das führte dazu, dass Firmen die Gebühr oft mehrfach zahlen mussten. Haken an der Geschichte: Die neuen Regelungen gelten vorerst bis 2027, was vielen im Nationalrat suaer aufstieß.
Die FPÖ hat die Novelle abgelehnt, obwohl sie mit der Abschaffung des Anhörungsrechts kein Problem hätte. Dieses regelte bisher, dass Landeshauptleute ein Anhörungsrecht bei der Bestellung der ORF-Landesdirektoren hatten – und ist nun Geschichte.
FPÖ-Abgeordneter Michael Schilchegger meinte aber, dass der Passus "völlig bedeutungslos" ist, weil die Landeshauptleute ohnehin klar machen könnten, wen sie als Landesdirektoren wollen – auch ohne gesetzliche Rückendeckung.