Schuldenberatung

Frau hat 60.000 € Schulden, muss nur 6.000 zurückzahlen

Hohe Konsumkredite und ein Job-Verlust brachten die Wienerin Kerstin H. in die finanzielle Bredouille. Es häuften sich 60.000 Euro Schulden an.
Wien Heute
24.04.2026, 05:30
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Alles fing vor ein paar Jahren an: Kerstin H. (Name geändert) nahm einen Konsumkredit auf, um den Umzug in eine größere Wohnung sowie neue Möbel zu finanzieren. Ein paar Monate später stockte die 50-Jährige diesen Kredit auf, da eine größere Reparatur am Auto durchgeführt werden musste.

Die finanzielle Situation der Wienerin war damals stabil. "Mit dem damaligen Job und ihrem Einkommen, gingen sich die Kreditraten wunderbar aus", berichtet Tommaso Bonfiglio (34) von "Schuldenfrei Beratung". Da die Bank damals für Kredite sehr offen war, wurde gleich ein noch höherer Betrag aufgenommen, um einen schönen Urlaub in Thailand zu machen.

Geld wurde immer knapper

Doch dann stiegen die Lebenshaltungskosten extrem: "Plötzlich musste Frau H. dreimal so hohe Energiekosten stemmen, die ohnehin schon für Konsumkredite hohen Zinssätze stiegen ebenfalls an", erklärt der professionelle Schuldenberater.

Mit jedem Monat wurde das Geld knapper, das Girokonto immer mehr überzogen. "Anfangs dachte sie, das sei ein vorübergehendes Tief, was sie schon irgendwie überstehen würde", so Bonfiglio. Doch dann wurde der Arbeitgeber von Kerstin H. insolvent, sie verlor ihren Job. Da sie nur noch Arbeitslosengeld bezog, verschärfte sich die Situation zusehends.

60.000 Euro Schulden angehäuft

Schließlich hatte die Wienerin 60.000 Euro Schulden angehäuft, bestehend aus offenen Krediten, Kontoüberziehung, offener Strom-, Gas- und Handy-Rechnungen, Mietzinsrückstand und auf Rechnung bestellter Kleidung. Da immer mehr Mahnungen und Inkassobriefe eintrudelten und sogar eine Exekution geführt wurde, wandte sich Kerstin H. an die "Schuldenfrei Beratung".

"Die Ursachen für Zahlungsunfähigkeit sind oft vielschichtig. Neben gestiegenen Lebenshaltungskosten spielen auch Konsumkredite mit hohen Zinsen sowie flexible Zahlungsmodelle wie 'Später bezahlen'-Funktionen eine Rolle. Kommt dann noch ein Einschnitt wie Jobverlust dazu, kippt die finanzielle Situation schnell", führt Bonfiglio aus.

Gläubigern war Quote zu niedrig

Da Kerstin H. monatlich nur 1.565 Euro AMS-Geld bezog, errechnete der Schuldenberater eine Zahlungsquote von 1,728 Prozent (1.036,80 Euro) und brachte einen Privatkonkurs-Antrag beim Bezirksgericht Donaustadt ein. Anschließend wurde ein Schuldenregulierungs-Verfahren eröffnet.

Doch den Gläubigern war die Quote zu niedrig. Da es der 50-Jährigen wichtig war, dass der Zahlungsplan angenommen wird, bot sie schließlich eine Quote von zehn Prozent an, zahlbar innerhalb von drei Jahren.

Entschuldungsvariante Zahlungsplan

Die Schuldner bieten eine (Mindest-)Quote an, die der Einkommenslage in den nächsten drei Jahren entspricht.

Die Zustimmung der Gläubigermehrheit ist erforderlich.

Die Zahlungsfrist beträgt (derzeit noch) drei Jahre, maximal auf sieben Jahre verlängerbar.

Das Vermögen der Schuldner (Haus, Auto, Sparbuch usw.) wird verwertet.

Bei Annahme des Zahlungsplanes und Zahlung der angebotenen Quote samt Verfahrenskosten wird die Restschuld erlassen.

Wenn sich das Einkommen während der Zahlungsfrist unverschuldet verschlechtert, kann eine Änderung des Zahlungsplanes beantragt werden.

Im Verfahren ist es besonders wichtig, sich um eine Vollzeitanstellung zu bemühen und diese Bemühungen auch zu dokumentieren. Das wirkt sich positiv auf die Verhandlungen mit den Gläubigern aus.

Eine kostenlose Schuldenberatung bietet etwa der Fonds Soziales Wien (FSW).

Dreijährige Entschuldung für Private läuft aus

Der Vorschlag wurde von der Gläubigermehrheit angenommen, die Wienerin muss also nur 6.000 Euro zurückzahlen. "Ein Privatkonkurs ist kein Scheitern, sondern ein klar geregelter Weg zurück in ein schuldenfreies Leben", betont Bonfiglio. In der Regel reichen für eine Abwicklung zwei bis drei persönliche Termine bei ihm, das Pauschal-Honorar beginnt ab 690 Euro.

Was viele Betroffene nicht wissen: Seit einer Gesetzesänderung im Jahr 2021 ist eine Entschuldung im Rahmen eines Tilgungsplans schon ab drei Jahren möglich. Am 17. Juli läuft diese Befristung für Privatpersonen aber aus. "Aus derzeitiger Sicht ist nicht bekannt, dass der Gesetzgeber diese Befristung verlängert. Es ist somit noch offen, wie es danach weitergeht. Für viele Betroffene könnte das ein entscheidendes Zeitfenster sein", warnt Bonfiglio.

{title && {title} } red, {title && {title} } Akt. 24.04.2026, 06:27, 24.04.2026, 05:30
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