Er wollte sich nur richtig verhalten und zahlt dafür gehörig drauf: Ende Februar stand Mohamed A. (41) gegen 21 Uhr mit seinem erst kurz davor gekauften, gebrauchten VW Tiguan an der roten Ampel Ecke Rotenturmstraße und Franz-Josefs-Kai (Wien-Innere Stadt).
"Ich war gerade am Weg nach Hause. Plötzlich kam von hinten ein Polizeiauto mit Blaulicht und Sirene. Da nicht genug Platz war, um den Wagen vorbeizulassen, bin ich ein Stück nach vorne gefahren. Genau in diesem Moment ist eine Straßenbahn in mich hineingekracht", erzählt der Liesinger.
Da er selbst nur eine Haftpflichtversicherung abgeschlossen hatte, wandte er sich an die Wiener Linien – die Straßenbahn-Fahrerin hatte ihm nach dem Unfall einen Zettel mit ihrem Namen und Personalnummer übergeben. Die Wiener Linien verwiesen wiederum auf ihren Betriebshaftpflichtversicherer, die Wiener Städtische.
Mohamed A. wurde in der Folge darüber informiert, dass die Wiener Städtische die Unfallmeldung der Wiener Linien angefordert hatte: "Nach deren Erhalt werden wir dem Grunde nach Stellung nehmen", heißt es in einem E-Mail.
Zudem musste der 41-Jährige am 4. März sein Auto zur Schadensbegutachtung in eine Werkstatt der Firma Experta bringen. Das Ergebnis war niederschmetternd – Totalschaden! Laut Gutachten würden die Reparaturkosten für das knapp 12 Jahre alte Diesel-Fahrzeug rund 12.500 Euro ausmachen. Der Restwert des VW Tiguan beträgt nur knapp 2.000 Euro.
Knapp drei Wochen nach der Schadensbegutachtung bekam Mohamed A. Nachricht von der Wiener Städtischen: "Der nunmehr vorliegenden Meldung der Wiener Linien ist, wie Sie bereits selbst angegeben haben, zu entnehmen, dass Sie Ihr Kraftfahrzeug bei für Sie 'Rot' zeigender Ampel unmittelbar vor einem herannahenden Straßenbahnzug in den Gleisbereich führten, um Platz für ein Polizeifahrzeug zu machen", wird erklärt.
Und weiter: "Durch dieses Fahrmanöver gerieten Sie in den Notanhalteweg des Schienenfahrzeuges und konnte trotz prompter Notbremsung der Zusammenstoß nicht verhindert werden. Auf Grund dieses Sachverhaltes können wir mangels Haftung der Wiener Linien keine Entschädigungsleistung anbieten." "Ich verstehe nicht, dass ich jetzt auf den Kosten sitzenbleibe. Ich hatte ja keine andere Wahl, als dem Polizeiauto auszuweichen", meint Mohamed A.
"Heute" hakte noch einmal bei der Wiener Städtischen nach: "Herr A. lenkte sein Fahrzeug bei Rotlicht unmittelbar vor eine Straßenbahn auf das Gleis. Die Straßenbahnfahrerin war daher nicht mehr in der Lage, eine Kollision zu verhindern. Herr A. räumt selbst ein, dies bewusst getan zu haben, um einem Einsatzfahrzeug Platz zu verschaffen. Daraus kann jedoch keinesfalls eine Haftung abgeleitet werden", erklärt ein Sprecher. Somit schaut Mohamed A. durch die Finger.