Die Debatte um das kommende Kopftuchverbot in Schulen verschärft sich weiter. Weil sie sich diskriminiert fühlen und psychisch unter dem Verbot leiden, ziehen fünf Mädchen im Alter von neun bis zwölf Jahren vor den Verfassungsgerichtshof. Ziel der Mädchen: Sie wollen ihr Kopftuch auch nach Inkrafttreten des Verbots weiterhin im Klassenzimmer tragen dürfen!
Diese ersten Anträge gegen das Verbot bestätigt der Verfassungsgerichtshof gegenüber "Heute": "Sie werden derzeit geprüft, falls diese durchgehen, wird im Laufe des Jahres darüber beraten."
Gemeinsam mit ihren Eltern haben die Schülerinnen nun den Gang zur höchsten Instanz der Rechtsprechung angetreten. Für die Mädchen steht fest: Sie tragen das Kopftuch freiwillig und aus persönlicher Überzeugung.
Aus ihrer Sicht greift das Verbot gleich in mehrere Grundrechte ein. Unter anderem das Recht auf Gleichheit, der Schutz des Privatlebens, die Glaubens- und Gewissensfreiheit, die Freiheit der Meinungsäußerung sowie das Kindeswohl. Auch das Recht der Eltern, ihre Kinder entsprechend ihrer religiösen und weltanschaulichen Überzeugungen zu erziehen, sehen sie verletzt.
Obwohl das Gesetz erst kurz vor Beginn des Schuljahres 2026/27 in Kraft treten soll, fühlen sich die Betroffenen bereits jetzt belastet. Mit einer Anrufung des Verfassungsgerichtshofes bis zum tatsächlichen Inkrafttreten zuzuwarten, sei ihnen nicht zumutbar. Nun liegt der Ball zunächst beim VfGH: Das Höchstgericht muss entscheiden, ob die Anträge überhaupt zulässig sind.