Das Kinderkopftuchverbot an Schulen steht in den Startlöchern. Noch läuft die Aufklärungsphase, in der Eltern von Schulen vorab informiert werden. Ab Herbst wird es dann ernst: Mit 1. September beginnt die Umsetzung inklusive harter Sanktionen.
Bei Verstößen ist der Ablauf klar geregelt. Zunächst muss die Lehrperson die Schülerin auffordern, das Kopftuch abzunehmen. Kommt sie dem nach, ist die Sache erledigt. Weigert sie sich, wird die Schulleitung eingeschaltet. In einem Gespräch mit der Schülerin und ihren Eltern informiert die Direktion über das Verbot und mögliche Konsequenzen.
Bleibt es nicht beim Einzelfall, wird die Bildungsdirektion aktiv. Dort müssen Schülerin und Eltern zu einem verpflichtenden Termin erscheinen. Thema ist dann auch die Verantwortung der Eltern, das Gesetz einzuhalten. Zeigt auch das keine Wirkung, folgt eine Anzeige bei der zuständigen Behörde. Eltern drohen Geldstrafen zwischen 150 und 800 Euro.
Auch Lehrer werden in die Pflicht genommen: Sie müssen einen Verstoß gegen das Kopftuchverbot unverzüglich melden. Wenn nicht, begehen sie eine Dienstpflichtverletzung. "An den Schulen gibt es schon jetzt große Sorgen vor dem Herbst, wenn die Regelung 'scharf gestellt' wird", berichtet der oberste Lehrergewerkschafter Paul Kimberger (FCG) im Gespräch mit der APA.
Lehrerinnen und Lehrer seien nicht nur beunruhigt, was es für ihre pädagogische Arbeit mit den betreffenden Mädchen und die Zusammenarbeit mit den Eltern bedeuten wird, wenn sie das Kopftuchverbot durchsetzen müssen. "Eine Hauptfrage ist auch: Werden die Behörden hinter uns stehen oder werden wir wieder alleingelassen bei diesen Dingen?", so Kimberger zur APA. Auch die dazugehörige Bürokratie sei bei seinen Schulbesuchen Thema.
Vor der Einführung des Kopftuchverbots hat es bereits im Vorfeld Kritik gegeben. Ein von der Islamischen Glaubensgemeinschaft (IGGÖ) beauftragtes Gutachten kommt zum Schluss, dass die aktuelle Regelung verfassungswidrig sei, da sie gegen den Gleichheitssatz verstoße. Man wolle das Gesetz beim Verfassungsgerichtshof anfechten (VfGH), betonte die Glaubensgemeinschaft.
Im jüngsten "Heute"-Talk zeigte sich Integrationsministerin Claudia Bauer unbeeindruckt: "Das Gutachten bringt aus meiner Sicht keine neuen Argumente. Das Kinderkopftuch ist kein harmloses Stück Stoff, sondern ein Symbol der Unterdrückung. Mädchen sollen sichtbar aufwachsen können und die Entscheidung über das Tragen eines Kopftuchs ab 14 Jahren mit der Religionsmündigkeit selbst treffen."