Bis zu 800 Euro Strafe

Neue Kopftuch-Regeln – was an den Schulen gilt

Ab Herbst 2026 gilt an Schulen ein Kopftuchverbot für Mädchen unter 14 Jahren - bei Verstößen drohen Geldstrafen. Was sich alles ändert.
André Wilding
24.03.2026, 06:49
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Das beschlossene Schulrechtspaket bringt eine umstrittene Neuerung: In Österreichs Schulen wird das Kopftuch für Mädchen bis zum vollendeten 14. Lebensjahr verboten. Betroffen sind sowohl öffentliche als auch private Schulen sowie das gesamte Schulgelände.

Fix ist auch der Zeitplan. "Es gilt nicht für Schulveranstaltungen, schulbezogene Veranstaltungen oder dislozierten Unterricht (Schwimmunterricht außerhalb der Schule, Ausflüge, Exkursionen etc.). In Kraft tritt es mit dem Schuljahr 2026/2027", erklärt Armin Andergassen, Schulrechtsexperte in der Tiroler Bildungsdirektion, gegenüber der "Krone".

Eltern erhalten Informationen

Schon jetzt laufen die Vorbereitungen auf Hochtouren. Noch bis zum Ende dieses Schuljahres werden Eltern von den Schulen vorab informiert, neue Schülerfamilien erhalten die Infos zu Schulbeginn - und zwar in mehreren Sprachen. Ausnahmen durch einzelne Schulen sind nicht erlaubt, heißt es in der Tageszeitung.

Mit 1. September 2026 beginnt dann die Umsetzung inklusive Sanktionen. Das Ziel des Gesetzes: die bestmögliche Entfaltung und Stärkung der Selbstbestimmung von unmündigen Mädchen.

Was bei einem Verstoß passiert

Der Ablauf bei Verstößen ist dabei klar geregelt. Zunächst muss die Lehrperson die Schülerin auffordern, das Kopftuch abzunehmen. Kommt sie dem nach, ist die Sache erledigt. Weigert sie sich, wird die Schulleitung eingeschaltet, berichtet die "Krone".

Die Direktion führt dann ein Gespräch mit der Schülerin und den Erziehungsberechtigten. Dabei werden die Hintergründe geklärt und schriftlich über das Verbot sowie mögliche Konsequenzen informiert.

Bleibt es nicht beim Einzelfall, wird die Bildungsdirektion aktiv. Dort müssen Schülerin und Eltern zu einem verpflichtenden Termin erscheinen. Thema ist dann auch die Verantwortung der Eltern, das Gesetz einzuhalten.

Bis zu 800 Euro Strafe

Erst wenn auch das keine Wirkung zeigt, folgt der nächste Schritt: eine Anzeige bei der zuständigen Behörde. Dann wird es teuer. Eltern drohen Geldstrafen zwischen 150 und 800 Euro.

Wird nicht bezahlt, kann sogar eine Ersatzfreiheitsstrafe von bis zu zwei Wochen verhängt werden. Mehrfache Strafen sind möglich, so die "Krone". Für Lehrpersonen und Schulpersonal gilt das Verbot übrigens nicht – sie dürfen weiterhin mit Kopftuch unterrichten.

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