Ministerin wird aktiv

Kopftuch-Streit – Wirbel um umstrittene Pressekonferenz

Bei einem Auftritt der Gleichbehandlungsanwaltschaft gegen das Kopftuchverbot war angeblich eine als antisemitisch eingestufte Organisation dabei.
Heute Politik
16.02.2026, 11:17
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Über eine Woche nachdem die im Frauenministerium angesiedelte Gleichbehandlungsanwaltschaft zusammen mit anderen Akteuren der Zivilgesellschaft das geplante Kopftuchverbot kritisiert hat, kommt Kritik an der besagten Pressekonferenz auf.

Grund ist die Teilnahme einer Organisation, die angeblich vom Dokumentationsarchiv des Österreichischen Widerstandes (DÖW) als antisemitisch eingestuft werde. Außerdem waren Kandidaten der Liste Gaza dabei und solche, die Inhalte von Personen auf Social Media teilen, die aufgrund ihrer radikalen Ansichten ein Einreiseverbot nach Österreich haben.

Bei der Pressekonferenz saßen Gleichbehandlungsanwaltschaft und Aktivisten mit großteils bemerkenswerten Hintergrund an einem Tisch.
APA-Images / APA / HELMUT FOHRINGER

"Prüfen, mit wem man gemeinsame Sache macht"

ÖVP-Integrationsministerin Claudia Bauer (ehemals Plakolm) sagt zu "Heute":  "Es ist bezeichnend, wer die Religion über das Recht von Mädchen stellt, sichtbar und selbstbestimmt aufzuwachsen. Als staatliche Organisation, wie die Gleichbehandlungsanwaltschaft eine ist, hat man eine höhere Verantwortung zu prüfen, mit wem man gemeinsame Sache macht. Das ist im Fall der Pressekonferenz nicht passiert oder man hat es billigend in Kauf genommen."

Auch der Präsident der Israelitischen Kultusgemeinde für Salzburg, Steiermark und Kärnten, Elie Rosen, zeigte sich in einer Aussendung besorgt. Die Salzburger Landeshauptfrau-Stellvertreterin Marlene Svazek (FPÖ) fordert "vollständige Aufklärung" wie es zu dem gemeinsamen Auftritt kam und welche Konsequenzen gezogen würden.

Heftige Kritik an Kopftuchverbot

Das Kopftuchverbot an Schulen für Unter-14-Jährige bedrohe grundlegende Rechte, wie das Recht auf Religionsfreiheit, Selbstbestimmung und Bildung und verstoße gegen das Gleichbehandlungsgesetz, hatte es bei der Pressekonferenz am 6. Februar geheißen. Am vergangenen Freitag gab es zudem eine Protestkundgebung in Wien gegen das Kopftuchverbot.

Anwaltschaft weist Vorwürfe zurück

Am Montag äußerte sich die Gleichbehandlungsanwaltschaft zur brisanten Pressekonferenz. "Auf Einladung von Organisationen der Zivilgesellschaft nahm die Gleichbehandlungsanwaltschaft an der Pressekonferenz teil. Ziel war es, über das Diskriminierungspotenzial des geplanten Kopftuchverbots aufzuklären. Die Gleichbehandlungsanwaltschaft weist den Vorwurf entschieden zurück, mit Organisationen zu kooperieren, die als antisemitisch eingestuft werden", betonte man.

Keine der Personen, die im Rahmen des Medienauftritts inhaltlich gesprochen haben, würden vom Dokumentationsarchiv als antisemitisch eingestuft. "Die Expertenbeiträge umfassten neben dem Statement von Sandra Konstatzky die Perspektiven einer Lehrerin, eines Rechtsanwalts, der Rechtsberatung der Dokumentationsstelle Islamfeindlichkeit und antimuslimischer Rassismus sowie einer Vertreterin des Muslim Women Network. Mit anderen Personen, die sich auch im Raum der Pressekonferenz aufgehalten haben, besteht keine Zusammenarbeit der Gleichbehandlungsanwaltschaft", hieß es.

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