Der Asyl-Streit zwischen Wien und dem Bund geht weiter. Grund dafür ist der EU-weit geltende Asyl- und Migrationspakt, der am 12. Juni in Kraft tritt. Damit sollen einheitliche Regeln geschaffen werden, nach denen Flüchtlinge in der EU Asyl erhalten.
Die Regierung hat sich bei ihrer jüngsten Klausur auf einen nationalen Umsetzungsplan geeinigt. Im Zuge der Begutachtung kam es zu Kritik der Länder, weil die Behandlung der Anträge auf Familiennachzug teilweise von den Bundes- auf Landesbehörden übergehen soll.
So schätzt Wiens Bürgermeister Michael Ludwig (SPÖ) den jährlichen Mehraufwand für die Stadt auf 2,4 Millionen Euro. In einem Schreiben an Innenminister Gerhard Karner (ÖVP) hat Ludwig den Konsultationsmechanismus ausgelöst.
Der Innenminister antwortete nun und zweifelte die Zahlen aus Wien an, umso mehr, als Karner sinkende Verfahrenszahlen erwartet. Man sei den Ländern ohnehin schon entgegengekommen, allerdings sagte der VP-Minister eine weitere Prüfung zu.
Künftig ist vorgesehen, dass der (aktuell überhaupt pausierte) Familiennachzug aller Personengruppen über die Niederlassungsverordnung geregelt wird. Der Familiennachzug von Asylberechtigten soll über Kontingente geregelt werden.
Das Ministerium sieht vor, dass Verlängerungsanträge künftig von den Landesbehörden zu behandeln sind, Erstanträge blieben beim Bundesamt für Asyl- und Fremdenwesen.
Karner verwies darauf, dass ursprünglich geplant gewesen sei, dass alle Anträge in die Länderkompetenz fallen. Der vorgenommene Kompromiss bei den Erstanträgen bringe schon eine "systemfremde Zuständigkeit" des BFA. Gesprächsbereit zeigte sich der Minister dennoch. Ludwigs Brief werde zum Anlass genommen, "die vorgeschlagenen Regelungen erneut zu prüfen".