Die Bundesregierung hat sich geeinigt – das Kinderkopftuchverbot soll mit dem Beginn des kommenden Schuljahres in Kraft treten, wie die Dreierkoalition am Donnerstag in einer Pressekonferenz informierte.
Integrations- und Familienministerin Claudia Plakolm (ÖVP) betonte gleich zu Beginn: "Ein Kopftuch an einem elfjährigen Mädchen ist und bleibt ein Zeichen der Unterdrückung. Als Regierung wollen wir die Mädchen schützen."
Das Kopftuchverbot in Österreich - die Details
▶ Gilt bis zum vollendeten 14. Lebensjahr
▶ Das Verbot gilt in allen Schulen (private, öffentliche und konfessionelle)
▶ Alle Formen der islamischen Verhüllung werden verboten (Burka, Hijab)
▶ Gilt in der Klasse, am Pausenhof, im Turnsaal und an den Sportplätzen
Die Bundesregierung hat nun eine klare Altersgrenze von 14 Jahren (Religionsmündigkeit) definiert. Bis zu diesem Alter darf das Kopftuch nicht in der Schule getragen werden. Es gilt in allen Schulen in Österreich – sowohl in privaten als auch in öffentlichen Bildungseinrichtungen. Es gilt in der Klasse, am Pausenhof, im Turnsaal und an den Sportplätzen.
Der Begriff "Kopftuch nach islamischer Tradition" wurde von ÖVP, SPÖ und NEOS eindeutig definiert und umfasst alle Formen des Kinderkopftuches - vom Hijab bis zur Burka.
"Der Schutz von Mädchen darf keinen Interpretationsspielraum haben", stellte Plakolm klar. Die Einführung des Kopftuches werde in zwei Stufen erfolgen. In einer ersten Aufklärungsphase (ab Semesterferien 2026) werden Schulen, Eltern und Kinder umfassend informiert und vorbereitet. Diese Phase soll dazu dienen, Gespräche zu führen, um individuelle Hintergründe zu klären. Bei Drohungen oder Drucksituationen durch Sittenwächter soll in dieser Phase frühzeitig eingegriffen werden.
Das Verbot werde dann mit Schulstart 2026 zu gelten beginnen. Dadurch soll ein verhältnismäßiger, vorbereiteter und rechtlich stabiler Vollzug gewährleistet werden. Bei Verstößen drohen zudem Geldstrafen für Eltern, die zwischen 150 und 800 Euro liegen.
Der Ablauf bei Verstößen sei laut Plakolm bewusst abgestuft. Zuerst werde es ein Gespräch in der Schule geben, darauf folgt ein Gespräch mit der Bildungsdirektion und Schulpsychologen und erst dann kommen die Strafen ins Spiel.
Verfassungsrechtlich sei das Gesetz gestärkt worden. Das gelang durch die Präzisierung der Begriffe und Altersgrenze sowie einer genauen und sachlich abgestimmten Begründung. "Für uns endet das Recht religiöser Erziehung der Eltern dort, wo Mädchen unterdrückt werden und kein selbstbestimmtes Aufwachsen möglich ist", stellte Plakolm klar.
"Wir schützen Mädchen, nicht Moralvorstellungen. Wir schützen ihr Recht auf Kindheit.
Wir schützen ihre Freiheit, sichtbar zu sein, ohne sich zu schämen. Dafür schaffen wir klare, faire und gut begründete Regeln. Jedes Mädchen in Österreich soll frei, sichtbar und selbstbestimmt aufwachsen. Und genau dafür setzen wir heute einen wichtigen Schritt", betonte Claudia Plakolm abschließend.