Juristische Abläufe sind für die meisten Kinder und Jugendliche oft unverständlich. Noch größer ist die Herausforderung, wenn man aus einem anderen Land kommt. Daher veröffentlichten das Justizministerium und das Bundesverwaltungsgericht (BVwG) mit Unterstützung der Stadt Wien (Kinder- und Jugendhilfe), anlässlich zum Tag der Kinderrechte am 20. November, ein Erklärungsvideo.
Dieses soll in einfacher Sprache den Ablauf einer Asylverhandlung erklären. Die Protagonisten in dem Kurzfilm sind Amir (17), der vor einigen Monaten alleine nach Österreich kam sowie die 13-jährige Laila, die in Begleitung ihrer Mutter einreiste.
Das Video beginnt mit folgenden Worten: "Du hast bald eine Verhandlung am Bundesverwaltungsgericht? Hier erfährst du Schritt für Schritt, was passiert, damit du gut vorbereitet bist."
Es geht dabei um das Szenario, in welchem die betroffenen Personen in Österreich einen Antrag auf internationalen Schutz gestellt haben (Asylantrag). Mit der darauffolgenden Entscheidung des Bundesamts für Fremdenwesen und Asyl (BFA) war man jedoch nicht zufrieden und legte Beschwerde ein. Darum müsse nun ein Richter oder eine Richterin am Bundesverwaltungsgericht über die Beschwerde entscheiden.
Das Video geht dann Punkt für Punkt den Ablauf einer solchen Verhandlung durch. Es werden alle Prozesse besprochen, von der Sicherheitskontrolle am Eingang des Gerichts, den Regeln im Gerichtssaal, der Rechtsvertretung, Auskunft zu Dolmetschern, der Länge des Gerichtstermins, der Befragungen bis hin zum Gewand des Richters bzw. Richterin.
Bisher wurde nur ein Video in deutscher Sprache auf dem Youtube-Kanal der Justiz veröffentlicht. Bald sollen aber noch Ausführungen derselben Bewegtbildproduktion auf Arabisch, Dari/Farsi, Englisch, Französisch, Kurdisch, Paschto, Russisch, Somali und Türkisch abrufbar sein.
Justizministerin Anna Sporrer (SPÖ) betont, dass ihr kindgerechte Justiz "ein großes Anliegen" sei. Zudem sei man laut UN-Kinderrechtskonvention dazu verpflichtet, "Kindern in Gerichts- und Verwaltungsverfahren Informationen altersgerecht und verständlich zur Verfügung zu stellen". Dies gelte vor allem "für Kinder, die vor Krieg und Verfolgung fliehen und um internationalen Schutz ansuchen", heißt es aus dem Justizministerium.
Sporrer zeigt sich darüber erfreut, dass man diese Anforderungen mit dem Erklärungsvideo nun erfüllen kann. Der Justizministerin zufolge wurden bei diesem Projekt Kinder und Jugendliche miteinbezogen, um aus erster Hand von der Zielgruppe zu erfahren, was ihnen wichtig ist, wie ein Video gestaltet sein müsse und was überhaupt erklärt und gezeigt werden sollte.
Auch seitens des BVwG zeigte man sich zufrieden. "Es freut uns sehr, dass wir dieses Projekt gemeinsam mit dem Bundesministerium für Justiz und der Stadt Wien realisieren konnten", sagt BVwG-Präsident Christian Filzwieser. Laut dem Juristen seien in Asylverfahren gerade unmündige Minderjährige eine potenziell besonders vulnerable Gruppe.
Filzwieser versichert, dass die Richterinnen und Richter am Bundesverwaltungsgericht für den Umgang mit geflüchteten Kindern sensibilisiert seien. Zudem trage "eine professionelle und auf die Bedürfnisse der betroffenen Kinder zugeschnittene Vorbereitung auf mündliche Verhandlungen wesentlich zu einem effizienten Verfahrensablauf bei".
Ihm zufolge seien kindgerechte Informationen über Verfahren eine wichtige Komponente, um fundamentale Rechte von Kindern zu wahren und schon früh das Vertrauen in die Justiz sowie die Rechtsstaatlichkeit zu fördern.
Auch Daniel Simon von der Wiener Kinder- und Jugendhilfe sieht das Projekt positiv. Das Video werde "vielen geflüchteten Kindern ein kleines Stück Sicherheit und Kontrolle zurückgeben in einer Situation, in der sie oft beides verloren haben", so Simon.