Noch bevor das geplante Kopftuchverbot für unter 14-jährige Schülerinnen in Kraft tritt, sorgt ein Rundschreiben des Bildungsministeriums für heftige Diskussionen. Vor allem die strikten Vorgaben für Lehrkräfte stoßen auf Widerstand.
Ab dem Schuljahr 2026/27 sind für Mädchen unter 14 Jahren Kopfbedeckungen verboten, die "das Haupt nach islamischen Traditionen verhüllen". Bei Verstößen drohen in letzter Konsequenz Geldstrafen von bis zu 800 Euro.
In einem aktuellen Rundschreiben informiert das Ministerium detailliert über die Umsetzung. Neben einem Informationsschreiben an Erziehungsberechtigte enthält es Vorlagen für Dokumentationen durch die Direktoren sowie eine Übersicht über unterschiedliche Verschleierungsformen – vom Hidschab bis zur Burka – inklusive grafischer Darstellung. Inhaltlich werden darin die gesetzlichen Bestimmungen zusammengefasst, beim Ablauf wird es jedoch konkret.
"Jede Lehrkraft, die einen Verstoß feststellt, muss die Schülerin ermahnen, das Kopftuch abzunehmen", heißt es in dem Schreiben. "Wenn diese dem nicht sofort nachkommt, muss die Lehrkraft den Verstoß unverzüglich der Schulleitung melden. Die Lehrkraft hat kein Ermessen. Die Meldung ist Teil der dienstlichen Aufgaben der Lehrkraft. Wird die Meldung unterlassen, liegt eine Verletzung der Dienstpflichten vor."
Genau diese Formulierung sorgt für Kritik. Die Diktion sei "absolut überschießend", sagte der oberste Lehrergewerkschafter Paul Kimberger im "Falter". Laut Rundschreiben bleibt den Lehrkräften, abgesehen von einer Abmahnung, kein Entscheidungsspielraum.
Nach einer Meldung muss die Schulleitung umgehend ein Gespräch mit der betroffenen Schülerin und ihren Erziehungsberechtigten führen. "Das Gespräch ist für alle, d.h. auch für die Schulleitung oder die von dieser beauftragten Vertretung, verpflichtend." Die Eltern müssen dabei nachweislich schriftlich über das Verbot und mögliche Konsequenzen informiert werden.
Kommt es erneut zu einem Verstoß, ist die Bildungsdirektion einzuschalten. Bei fortgesetzter Missachtung muss schließlich ein Verwaltungsstrafverfahren eingeleitet werden. Laut Ministerium können auch Lehrkräfte, Schulleitungen oder Behördenmitarbeiter mit strafrechtlichen Konsequenzen rechnen, wenn Anzeigen oder deren Bearbeitung unterlassen werden – verwiesen wird dabei auf frühere Verurteilungen wegen Amtsmissbrauchs in vergleichbaren Fällen.
Aus dem Bildungsministerium heißt es gegenüber dem "Falter": "Es war und ist nicht die Absicht des Bundesministeriums, gegenüber Lehrkräften Druck aufzubauen." Vielmehr sollten die Hinweise die bestehende Rechtslage verdeutlichen "und Lehrkräfte in ihrer Rolle stärken".