Die Wogen gehen gerade hoch an der Salzach. Eine Frau wollte ihren Geburtstag im Lokal Cool Mama in Salzburg feiern. Das Restaurant ist angesagt – wegen der Gastronomie und vor allem wegen des Ausblicks über die Stadt. Es liegt über einem Hotel-Hochhaus. Der Mann der Jubilarin reservierte telefonisch einen Tisch, es sollte ein festliches Frühstück mit vielen Gästen werden. Dann aber erzählte der Mann, dass seine Frau einen Hidschab, ein muslimisches Kopftuch, trage. Dann war es aus: Es herrscht im Lokal strenges Kopftuchverbot – darüber berichteten die Salzburger Nachrichten.
Auf der Webseite des Rooftop-Lokals mit Blick auf die Stadt stehen strenge Regeln: "Der Dresscode trägt einen wesentlichen Teil zum gewünschten Ambiente und der kollektiven Stimmung in unseren Sky Restaurants während Ihres geschätzten Restaurantbesuches bei."
Fix verboten sind neben Sportbekleidung, Hotel-Schlapfen oder das Abhalten von Junggesellenabschieden auch "jegliche Art von Kopfbedeckungen." Unter dem Text findet man zwölf Piktogramme, die zeigen, was nicht erwünscht ist – eben auch Kopftücher.
"Wir möchten vorweg betonen, dass unser Haus für ein respektvolles Miteinander und Offenheit gegenüber allen Gästen steht und dies auch weiterhin tun wird", so die erste Reaktion aus dem Hotel zu "Heute".
Gäste aus allen Kulturkreisen seien willkommen, heißt es weiter in der Stellungnahme, die "Heute" erhalten hat. "Der Dresscode ist weder religiös begründet noch rassistisch motiviert. Er untersagt im Interesse aller Gäste unter anderem das Tragen von Sportbekleidung wie Trainingsanzügen, Jogginghosen oder Muskelshirts, kurzer Freizeit- und Badebekleidung, Arbeitskleidung, Flip-Flops sowie das Tragen jeglicher Art von Kopfbedeckung."
Abschließend: "Die Regelungen gelten ausnahmslos für alle Gäste, unabhängig von Herkunft, religiöser Zugehörigkeit oder Ethnie. Die Forderung nach einer Ausnahme durch einzelne Personen oder Gruppen würde eine Ungleichbehandlung gegenüber allen anderen Gästen darstellen, für die es keine sachliche Grundlage gibt. Würden derartige Ausnahmen zugelassen, wäre die konsequente Umsetzung des Konzepts nicht mehr gewährleistet."
Die betroffene Frau wandte sich jedenfalls laut Salzburger Nachrichten an die Gleichbehandlungsanwaltschaft. Sie glaubt, die Regel sei eine bewusste Ausgrenzung.