Nach den tödlichen Schüssen auf einen Einbrecher in Salzburg-Gnigl im Juli 2025 muss sich ein 66-jähriger Hausbesitzer nun wegen Mordverdachts vor Gericht verantworten. Die Staatsanwaltschaft zeichnet ein Bild, das der Darstellung des Pensionisten deutlich widerspricht – und bringt mögliche manipulierte Spuren ins Spiel.
Am 31. Juli 2025 hatte der Salzburger in seinem Garten auf einen flüchtenden Einbrecher geschossen. Aus einer Distanz von 9,15 Metern traf eine Kugel den Ungarn am Hinterkopf. Laut Anklage war es der letzte Schuss, abgegeben aus kniender Position mit einer legal besessenen 9-mm-Pistole. Der 66-Jährige gab an, er habe auf die Schulter zielen wollen.
Der Fall sorgte landesweit für Aufsehen. Während der Beschuldigte von Notwehr spricht und behauptet, der Einbrecher habe ihn mit einem Messer bedroht, geht die Staatsanwaltschaft von Tötungsabsicht aus. Wer auf den Oberkörper ziele, nehme zumindest den Tod eines Menschen in Kauf, so die Argumentation. Zudem habe der 31-Jährige den Hausbesitzer weder angegriffen noch ein Messer bei sich getragen.
Stattdessen steht der Vorwurf im Raum, der 66-Jährige könnte selbst versucht haben, eine Notwehrlage vorzutäuschen. Direkt nach den Schüssen soll er laut "Kronen Zeitung" nämlich ein Messer auf der Terrasse platziert haben – auf dem Griff wurde ausschließlich seine DNA gefunden.
Auch bei den Einbruchsspuren gibt es laut Anklage Ungereimtheiten. Unmittelbar nach dem Vorfall seien kaum Hinweise auf ein gewaltsames Eindringen entdeckt worden. Erst eine Woche später habe der Hausbesitzer die Kriminalpolizei erneut verständigt, weil ihm neue Spuren aufgefallen seien, heißt es in dem Bericht weiter.
Diese seien jedoch so deutlich und auffällig gewesen, dass sie nach Ansicht der Ermittler vom Angeklagten selbst stammen könnten. Zunächst blieb der Mann auf freiem Fuß, im Oktober wurde Untersuchungshaft verhängt.
Die Anklagebehörde geht zudem davon aus, dass der 66-Jährige nicht aus Angst handelte. Er habe aus "Zorn und Empörung, nicht aus Angst" geschossen. In der Anklageschrift heißt es laut "Krone" zudem, er habe es als "provokant" und "respektlos" empfunden, dass der Einbrecher auf sein "Hey, stopp!" nicht reagiert und seine Flucht fortgesetzt habe.
Die Tatwaffe hatte der Salzburger 2024 legal erworben und im selben Jahr den Umgang damit erlernt. Hintergrund soll eine Auseinandersetzung mit Jugendlichen gewesen sein, die ihn beleidigt hatten. Gegenüber einem Neuropsychiater berichtete der Mann auch von einer diagnostizierten "Angststörung". Laut Gutachten war er jedoch zurechnungsfähig.
Für den Mann gilt die Unschuldsvermutung.