Nachdem ein 66-jähriger Hauseigentümer im Juli 2025 im Salzburger Stadtteil Gnigl tödliche Schüsse auf einen 31-jährigen mutmaßlichen Einbrecher abgegeben hatte, bewilligte das Landesgericht Salzburg aufgrund weiterer Erhebungen die Anordnung der Staatsanwaltschaft Salzburg, den Schützen festzunehmen. Diese erfolgte laut am Freitag um 10.25 Uhr.
Aufgrund der Ergebnisse des umfangreichen Ermittlungsverfahrens liegt aus Sicht der Staatsanwaltschaft Salzburg gegen den 66-jährigen Beschuldigten ein dringender Tatverdacht wegen des Verbrechens des Mordes vor. Eine Richterin des Landesgerichts hat am Samstag U-Haft verhängt, berichten die "Salzburger Nachrichten". Der Mann sitzt aktuell in der Justizanstalt Puch-Urtstein ein. Es gilt die Unschuldsvermutung.
Demnach habe der Beschuldigte am 31. Juli in Gnigl einen 31-jährigen Mann, der zuvor in Begleitung einer Frau in sein Haus eingedrungen war, durch die Abgabe von Schüssen aus einer Faustfeuerwaffe getötet, wobei ein Geschoss den Verstorbenen aus einer Entfernung von 9,15 Meter in den Hinterkopf traf.
Der Verdachtslage zufolge standen der Getötete und seine Begleiterin zum Zeitpunkt der Schussabgabe im Begriff, vom Grundstück des Hauseigentümers zu flüchten. Bei dieser Sachlage geht die Staatsanwaltschaft Salzburg aktuell nicht davon aus, dass eine Notwehrsituation vorgelegen habe.
Die Festnahme des 66-Jährigen wurde wegen Tatbegehungsgefahr angeordnet. Diese ergibt sich daraus, dass der Beschuldigte kürzlich versucht hatte, trotz des anhängigen Ermittlungsverfahrens und des gegen ihn verhängten vorläufigen Waffenverbots seine Faustfeuerwaffe von der Landespolizeidirektion Salzburg als Waffenbehörde wieder ausgehändigt zu bekommen. Dies begründete er damit, dass er die Schusswaffe benötige, um sich gegen Dämmerungseinbrüche schützen zu können.
Nach Einlangen der aktuellen Erkenntnisse und erfolgter gerichtlicher Bewilligung wurde die angeordnete Festnahme von Ermittlern des Landeskriminalamtes Salzburg unverzüglich vollzogen. Der Beschuldigte wurde mittlerweile in die Justizanstalt Salzburg überstellt.
Der bestehende Mordverdacht ist weiterhin Gegenstand von Ermittlungen. Ebenso ist das Ermittlungsverfahren gegen die Lebensgefährtin des Getöteten wegen des Verdachts des Diebstahls durch Einbruch noch nicht abgeschlossen. Zu beiden Verfahren können von der Staatsanwaltschaft Salzburg derzeit keine weiteren Auskünfte erteilt werden.
Verteidiger Kurt Jelinek betont gegenüber den "SN", dass sein Mandant sicher "keinen Mord verübt" habe. Ihm zufolge sei nach wie vor von Notwehr bzw. der "irrtümlichen Annahme einer Notwehrsituation" auszugehen.
Im Prozess zu klären sein wird insbesondere, ob es das vom Schützen behauptete Messer gab, mit dem er bedroht worden sein soll. Die Komplizin des Opfers, seine 29-jährige Freundin, habe das in ihrer Einvernahme verneint.