Mordanklage

Bewohner erschießt Einbrecher – jetzt brisante Wende

Im Fall eines erschossenen Einbrechers gerät nun der Hausbesitzer ins Visier der Behörden. Gegen ihn wurde Mordanklage erhoben.
Newsdesk Heute
13.02.2026, 13:47
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Die Sachlage erschien klar: 31. Juli, Salzburg-Gnigl, zwei Einbrecher, ein Messer und ein Hausbewohner, der damit bedroht einen Schuss aus seiner Pistole abgab. Der 31-jährige Täter starb im Spital, wurde in den Kopf getroffen. Doch nicht nur die Aussage seiner Freundin bzw. Mittäterin, sondern auch die Obduktion ließ ein anderes Licht auf den Vorfall werfen.

Denn dem jungen Einbrecher wurde in den Hinterkopf geschossen, getroffen wurde er im Garten und an dem Messer, das aus der Küche des Tatorts stammt, wurden keine DNA-Spuren des Ungarns gefunden. War es vielleicht doch keine Notwehr? Der 66-Jährige Salzburger wurde Ende Oktober in Untersuchungshaft genommen, es gilt die Unschuldsvermutung.

Mordanklage

Der Mordverdacht dürfte sich jetzt erhärtet haben: Laut "Salzburger Nachrichten" hat die Staatsanwaltschaft Anklage wegen Mordes erhoben – es gilt die Unschuldsvermutung. Der Schütze behauptet, der Ungar habe auf der Flucht ein Messer nach ihm geworfen, er deshalb Schüsse in dessen Richtung abgegeben.

Verteidiger Kurt Jelinek erklärt gegenüber den SN: "Mein Mandant war in einer absoluten Extremsituation. Für mich liegt hier Notwehr oder die irrtümliche Annahme einer Notwehrsituation vor."

Das hat sich laut Staatsanwaltschaft zugetragen

Die Staatsanwaltschaft rekonstruierte die Vorkommnisse so: Das Einbrecher-Paar hielt das Haus für unbewohnt. Tatsächlich war der Eigentümer zur Tatzeit bei seiner Schwester und kam zufällig nach Hause, als die Tat gerade im Gange war. Er bemerkte sofort, dass etwas nicht stimmte, und griff zu seiner legalen Walther PDP (9 mm).

Dann hörte er Stimmen aus dem Werkzeugraum und gab einen Schuss ab. Das Duo ergriff daraufhin die Flucht, ließen die Wertsachen fallen und flüchteten über das Wohnzimmer und den Wintergarten ins Freie. Der Angeklagte verfolgte die beiden, forderte sie zum Stehenbleiben auf. Der Letzte von drei Schüssen "traf den 31-Jährigen während des Fluchtversuches in den Hinterkopf".

Der Einbrecher habe "zu keinem Zeitpunkt versucht, den Angeklagten körperlich anzugreifen", ist sich die Staatsanwaltschaft laut SN sicher. Der 66-Jährige habe das Messer wohl "selbst dorthin gelegt, um seine - spätere Behauptung eines Messerangriffs und das Vorliegen einer Notwehrsituation zu stützen". Er leide an einer Angststörung, sei aber zurechnungsfähig.

{title && {title} } red, {title && {title} } 13.02.2026, 13:47
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