Am 12. Februar musste sich ein 56-jähriger Unternehmer am Landesgericht Salzburg verantworten. Laut Anklage soll er 20.719 Kilo Tabakblätter verkauft haben, die bereits rauchbar gewesen seien – und damit das staatliche Tabakmonopol verletzt haben. Der Mann widerspricht. Sein Standpunkt ist klar: "Die Blätter waren nicht rauchbar."
Wie die "Salzburger Nachrichten" berichten, wirft die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) dem Angeklagten vor, "in Salzburg in der Zeit um den 23. Mai 2024 das Tabakmonopol verletzt" zu haben. Entscheidend ist dabei kein Nebensatz, sondern der Zustand der Ware. Nur wenn die Blätter bereits so präpariert sind, dass sie geraucht werden können, greift das Monopolgesetz.
Der 56-Jährige räumte ein, insgesamt 50.000 Kilo Tabakblätter aus Aserbaidschan importiert zu haben. Konsumfertig seien sie aber nicht gewesen. Die Ware sei "voller Erde" gewesen, "auch die Triebe nicht entnommen". Deshalb habe er sie nach Italien geschickt, um sie reinigen zu lassen.
Einen Teil habe er später an einen tschechischen Abnehmer verkauft. Der Gewinn habe nur "wenige Tausend Euro" betragen. "In Österreich ist davon kein Gramm geblieben", sagte der Angeklagte vor Gericht aus. Viel Ware, wenig Profit – so seine Darstellung.
Ein Mitarbeiter der Zollbehörde zeichnete ein deutlich anderes Bild. Bei den angegebenen Abnehmern handle es sich teils um Scheinfirmen. "Wir haben im Zuge einer Hausdurchsuchung keinen Beleg gefunden, dass die Lieferung Österreich wieder verlassen hat. Auch Rechnungen liegen nicht vor", sagte der Beamte.
Eine Laboruntersuchung habe zudem ergeben, dass der Tabak bereits vor der Italien-Reise getrocknet und damit rauchbar gewesen sei. Mit anderen Worten: nicht nur Deko-Blätter.
Verteidiger Wolfgang Gappmayer ging auf Konfrontation. "Die Tabakblätter wurden bei der Überprüfung nachweislich mit einem Grinder zerkleinert, um die Rauchbarkeit zu testen. Das ist so nicht zulässig", sagte er. Und er legte nach: "Rauchen kann ich ja quasi alles. Das Monopolgesetz greift nur, wenn die Tabakblätter wirklich so weit präpariert sind, dass sie zum Rauchen geeignet sind."
Am Ende entschied der Schöffensenat: 13.000 Euro unbedingte Geldstrafe für den 56-Jährigen. Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Der Rauch hat sich damit noch nicht ganz verzogen.