1.539 Meldungen von Rassismus wurden im Jahr 2025 österreichweit dokumentiert und bearbeitet, vermeldet der Verein Zara mit Sitz in Wien-Margareten. 2024 waren es noch 1.647 Meldungen, das bedeutet einen leichten Rückgang um 108 Fälle bzw. um 6,5 Prozent.
Im Vergleich zu den Vorjahren gingen laut dem nun veröffentlichten Jahresbericht 2025 deutlich mehr Meldungen von Betroffenen selbst ein, die Zahl stieg auf 47 Prozent. Hier ist der Zara-Jahresbericht abrufbar – https://zara.or.at/rassismus-report/.
"Sich mit Rassismuserfahrungen an andere zu wenden, erfordert Mut. Viele Betroffene sind es nicht gewohnt, ernst genommen zu werden. In der Beratung bei Zara finden sie einen Raum, in dem ihnen aktiv zugehört wird und ihre Erfahrungen Anerkennung finden. Die Beraterinnen schaffen Entlastung – durch psychosoziale Unterstützung ebenso wie durch konkrete Hilfe, so Zara-Beraterin Claudia Grobner.
53 Prozent der rassistischen Vorfälle wurden im Vorjahr von Zeuginnen und Zeugen gemeldet. Der Hauptanteil der gemeldeten Fälle (56 Prozent) spielte sich im digitalen Raum ab. Aber auch im öffentlichen Raum (15 Prozent), im Umgang mit staatlichen Behörden (8 Prozent), der Polizei (7 Prozent) und in der Arbeitswelt (4 Prozent) kam es regelmäßig zu Rassismus-Vorfällen.
"Rassismus begegnet Betroffenen in fast allen Lebensbereichen. Diese ständige Belastung erschöpft, frustriert und führt bei vielen zu Resignation. Wir ermutigen die Betroffenen und unterstützen sie dabei, Selbstwirksamkeit und Handlungsfähigkeit zu gewinnen", erklärt Rakhi Schmuck, Fachverantwortliche für psychosoziale Beratung. Beinahe jede zehnte Rassismus-Meldung betraf 2025 die Sparte "Güter und Dienstleistungen", wie auch der folgende Fall aus dem Jahresbericht zeigt.
Alisha T. (Name geändert) betritt mit einem Hijab einen Friseursalon und will nach einem spontanem freiem Termin fragen. Als sie Tür zum Salon öffnet, ruft ihr die Friseurin schon zu: "Kopftuchfrauen bitte nicht!" und verweigert ihr den Zutritt.
Alisha fragt nach, warum nicht. Daraufhin erklärt ihr die Friseurin, dass sich im Salon ein Hund befindet und sie schlechte Erfahrungen mit kopftuchtragenden Frauen gemacht habe, da diese angeblich keine Hunde mögen. Alisha T. erklärt der Frau, dass sie nichts gegen Hunde habe – doch die Friseurin ignoriert sie.
Als sie ankündigt, dass sie den Vorfall melden wird, fängt die Friseurin an, sie zu beschimpfen. Alisha T. ist bestürzt und wendet sich an Zara. Eine Beraterin informiert sie, dass laut dem Gleichbehandlungsgesetz Personen aufgrund ihres Geschlechts oder ihrer ethnischen Zugehörigkeit nicht am Zugang zu Dienstleistungen gehindert werden dürfen.
Da Alisha T. zunächst keine rechtlichen Schritte setzen möchte, bittet sie um ein Interventionsschreiben. Dieses schickt Zara per Einschreiben an den Salon, die Empfängerin verweigert aber die Annahme. Auch eine nachträgliche E-Mail von Zara bleibt unbeantwortet. Zara verweist Alisha T. an die Gleichbehandlungsanwaltschaft weiter, sollte sie doch noch rechtliche Schritte einleiten wollen.