Anfechtung beim VfGH

IGGÖ legt nach: Neues Gutachten zerlegt Kopftuchverbot

Ein neues Gutachten stellt dem Kopftuchverbot ein schlechtes Zeugnis aus. Die IGGÖ will nun vor den Verfassungsgerichtshof ziehen.
Newsdesk Heute
21.04.2026, 12:17
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Die Islamische Glaubensgemeinschaft in Österreich (IGGÖ) geht erneut gegen das Kopftuchverbot vor – und sieht sich durch ein neues Rechtsgutachten bestätigt.

Das von der IGGÖ beauftragte Gutachten kommt zum Schluss, dass die aktuelle Regelung verfassungswidrig sei. Demnach verstoße das Verbot gegen das Gebot der religiösen und weltanschaulichen Neutralität. Verfasst wurde die Analyse von Markus Vašek, Leiter der Abteilung für Rechtsschutz und Verwaltungskontrolle an der Johannes Kepler Universität Linz. Seine Prüfung konzentrierte sich auf den Gleichheitssatz.

Verstoß gegen Gleichheitsgrundgesetz

Bereits nach dem Beschluss im Nationalrat hatte die IGGÖ angekündigt, das Gesetz beim Verfassungsgerichtshof (VfGH) anzufechten. Ein früheres Kopftuchverbot an Volksschulen war dort bereits gescheitert, weil es nur eine bestimmte Gruppe von Schülerinnen betraf und damit gegen den Gleichheitsgrundsatz verstieß.

Auch die neue Regelung steht nun in der Kritik. Sie gilt für Mädchen unter 14 Jahren und richtet sich weiterhin ausschließlich gegen das islamische Kopftuch. Neu ist, dass das Tragen als "Ausdruck einer ehrkulturellen Verhaltenspflicht" definiert wird.

"Im Ergebnis hat die Gesetzgebung die von einer Ungleichbehandlung betroffene Personengruppe stark erweitert, sodass der (...) Wille zum selektiven Herausgreifen zwar mit Blick auf die betroffene Religion weiterhin selektiv bleibt, das Herausgreifen jedoch umfangreicher angelegt ist", heißt es in dem Gutachten.

Der Jurist sieht darin weiterhin eine problematische Pauschalisierung. Laut Analyse würden Kopftuch tragende Schülerinnen "als monolithischer Block mit fehlender kognitiver Reife und emotionaler Abstraktionsfähigkeit behandelt". Sein Fazit: Auch die neue Regelung widerspreche dem verfassungsgesetzlichen Gebot der religiösen und weltanschaulichen Neutralität.

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