Die Causa rund um Ex-ORF-Chef Roland Weißmann ist noch lange nicht erledigt. Neue veröffentlichte Chat-Nachrichten und ein TV-Interview der betroffenen Mitarbeiterin bringen frischen Zündstoff in die Affäre.
Obwohl ein interner Bericht des ORF keine sexuelle Belästigung im rechtlichen Sinn festgestellt hatte, hält die Frau klar dagegen. In einem "Zeit im Bild 2"-Interview mit Moderator Martin Thür bekräftigte sie dieses. Weißmann hatte zuvor betont, die Beziehung sei einvernehmlich gewesen.
Die nun öffentlich gewordenen Nachrichten zeichnen laut der Betroffenen ein anderes Bild. Sie spricht im "ZiB2"-Interview davon, dass ihre Ablehnung mehrfach klar formuliert worden sei. In Chats soll Weißmann selbst eingeräumt haben, sie bedrängt zu haben
Auch von massivem Druck ist die Rede. "Gib mir das, dann lass ich dich in Ruhe. Du musst mich verstehen, ich brauche das von dir", zitiert die Mitarbeiterin in der "Zeit im Bild 2". Wenn sie Grenzen gesetzt habe, sei die Reaktion teils aggressiv gewesen.
Der ORF-Bericht hatte unterdessen auch darauf hingewiesen, dass nicht alle Chat-Verläufe vorgelegt worden seien. Warum die Frau Teile davon erst jetzt öffentlich macht, begründet sie damit, auf konkrete Grenzüberschreitungen aufmerksam machen zu wollen.
Für die betroffene Mitarbeiter ist das Problem strukturell: "Das Problem ist im Haus, alle Stellen berichten an den Generaldirektor", sagt sie im Gespräch mit Martin Thür. Deshalb habe sie sich bewusst an externe Stellen gewandt. Sie ist überzeugt, dass es sich nicht um einen Einzelfall handelt.
Weißmann selbst sieht sich hingegen entlastet und sprach in einem "Krone"-Interview davon, durch die Vorwürfe "durch die Hölle" gegangen zu sein. Sein Anwalt betont weiterhin, dass laut Untersuchung keine sexuelle Belästigung vorliege.
Nach Veröffentlichung der neuen Chats meldet sich auch die aktuelle ORF-Spitze zu Wort. Die Nachrichten seien "verstörend, schockierend und inakzeptabel", heißt es. Für die interimistische Generaldirektorin bestätigen sie die Entscheidung, das Dienstverhältnis zu beenden. Für alle Beteiligten gilt die Unschuldsvermutung.