Was für viele Autofahrer nach einer kurzen Alltagssituation klingt, endete für "Heute"-Leserreporter Mustafa in einem teuren Gerichtsstreit. Der 26-jährige Mann arbeitete vergangenen Sommer als Essenszusteller in Wien – jetzt muss er wegen weniger Minuten Haltens auf einem Parkplatz in Wien tief in die Tasche greifen.
Der Vorfall passierte im August in der Perfektastraße in Wien-Liesing. Mustafa hielt dort sein Auto kurz an, um bei einem asiatischen Imbiss Essen für eine Lieferung abzuholen.
Erst mehrere Wochen später flatterte plötzlich ein Schreiben eines Anwalts ins Haus: Besitzstörungsklage. Die Forderung: stolze 395 Euro. Sollte Mustafa die Summe nicht bezahlen, würde der Fall vor Gericht landen. Für den Zusteller völlig unverständlich – er schrieb Entschuldigungsschreiben an die klagende Partei, zahlte die 395 Euro jedoch nicht. Jetzt kam es tatsächlich zum Prozess.
Vor Gericht zeigte sich Mustafa erneut einsichtig: "Es war ein Versehen von mir, und ich war mir in diesem Moment nicht bewusst, dass ich damit gegen Vorschriften verstoße."
Außerdem betonte er, dass kein Schaden entstanden sei und niemand behindert oder gefährdet wurde. "Ich entschuldige mich für mein Verhalten und versichere, dass so etwas in Zukunft nicht mehr vorkommen wird."
Doch das Gericht zeigte sich davon offenbar wenig beeindruckt. Statt der ursprünglich geforderten 395 Euro muss Mustafa nun als "Vergleich" 744 Euro Prozesskosten der klagenden Partei bezahlen – und zwar bis Ende Juni. Für den jungen Mann ist das völlig unverhältnismäßig.
Laut ÖAMTC-Chefjurist Nikolaus Authried landen nach wie vor zahlreiche Besitzstörungsfälle bei der Rechtsberatung des Autofahrerclubs – die Zahl der Fälle sei im Vergleich zum Vorjahr aber deutlich zurückgegangen. Trotz einer Gesetzesänderung mit Anfang 2026 würden Anwälte außergerichtlich weiterhin oft pauschal rund 400 Euro fordern.
Diese Summen seien laut ÖAMTC allerdings kaum nachvollziehbar, denn ein gerichtliches Besitzstörungsverfahren würde nach der neuen Rechtslage nur noch rund 200 Euro kosten – vorausgesetzt, die Besitzstörung wird nicht bestritten. "Im Idealfall erscheint der Störer erst gar nicht bei Gericht. Das gilt übrigens auch für Unterlassungsklagen", so Authried weiter.
Der ÖAMTC-Jurist rät deshalb, solche Fälle frühzeitig von erfahrenen Juristen prüfen zu lassen, für ÖAMTC-Mitglieder etwa jenen der Rechtsberatung des Clubs. Welche Vorgehensweise sinnvoll ist, müsse immer individuell entschieden werden. Eine außergerichtliche Einigung auf einen deutlich niedrigeren Betrag ist in der Regel nicht möglich und dahingehende Versuche daher auch nicht sinnvoll.