Jahrelang sorgten Anwaltsschreiben wegen angeblicher Besitzstörung auf Parkplätzen für Ärger – und teils hohe Kosten für die Abgemahnten. Per Gesetz wurde die "Parkplatzabzocke" mit Beginn des Jahres unattraktiver gemacht. Doch findige Anwälte haben eine neue Masche entdeckt.
Dies zeigt nun ein neuer Fall aus Wien-Ottakring. So erhielt ein Wiener vor kurzem einen Abmahnbrief über 372 Euro – sonst drohe eine Klage mit noch höheren Kosten. Der Vorwurf: Er soll Privatgrund betreten haben.
Der Vorfall passierte laut Schreiben bereits am 26. Oktober 2025 beim Sportplatz Helfort-Platz in der Kendlerstraße 42. Der Mann hatte dort lediglich seinen Sohn zu einem Nachwuchsspiel gebracht und ihn dort aussteigen lassen.
Da das Einfahren mit dem Pkw früher problemlos möglich gewesen sei, habe er sich auch nichts dabei gedacht, erzählte er dem "Kurier". Der am Tor angebrachte Hinweis – "Einfahrt, Halten und Parken verboten! Zuwiderhandeln = Besitzstörung" – sei damals nicht zu erkennen gewesen.
Statt sich auf eine Besitzstörung durch ein geparktes Fahrzeug zu berufen, macht ein bekannter (Mahn-)Anwalt nun Unterlassungsklagen wegen Betretens des Privatgrundstücks geltend – ein kurzes Ein- oder Aussteigen reicht bereits.
Besonders brisant: Der Sportplatz gehört der Stadt Wien. Die zuständige MA 51 (Sport Wien) stellt klar, dass man ein solches Vorgehen nicht dulden werde. "Die Stadt Wien wird ein derartiges Vorgehen keinesfalls dulden. Wir werden umgehend Kontakt mit dem Pächter aufnehmen", heißt es zum "Kurier".
Auch beim SV Dinamo Helfort will man von der Sache nichts mehr wissen. Präsident Mario Prtenjaca erklärt: "Wir machen das nicht mehr, denn ich erlaube keine Beweisfotos mehr." Mittlerweile dürfen Besucher wieder gratis parken, lediglich eine freiwillige Spende in der Kantine sei nötig.
Die "Parkplatz-Abzocke" sollte eigentlich seit 1. Jänner 2026 der Vergangenheit angehören. Eine Novelle aus dem Justizministerium senkte Gerichtsgebühren und Anwaltskosten deutlich. Damit sollte das Geschäftsmodell mit massenhaft verschickten Abmahnungen unrentabel werden.
Beim ÖAMTC zeigt man sich über die neue Masche überrascht. Chefjurist Martin Hoffer sagt: "Frechheit siegt, scheint das Motto." Sollten solche Forderungen häufiger auftreten, könne man sich Musterprozesse vorstellen.
Hoffer rät dazu, nicht vorschnell zu zahlen, nicht mit dem Anwalt zu korrespondieren und abzuwarten, ob tatsächlich geklagt wird. Denn laut neuer Rechtslage dürften Besitzstörungen maximal rund 200 Euro kosten. Ob die neue Strategie der Abmahn-Anwälte vor Gericht hält, könnte nun bald ein Richter entscheiden.