Bei einem Adventausflug nach Wien brachte eine Burgenländerin (22) im Dezember 2024 ein Baby zur Welt – auf einer Toilette in einem Hotelfoyer in Simmering. "Es war alles blutig und plötzlich war da ein Baby. Ich wusste nicht, was ich machen soll. Ich war komplett überfordert", so die 22-Jährige am Montag (26.5.) mit leiser Stimme vor Gericht. "Dann habe ich zugedrückt." So lange, bis sich der kleine Bub nicht mehr bewegte.
Die Leiche steckte sie in einen Müllsack, wischte das Blut auf. Dabei wurde sie von Hotelmitarbeiterinnen überrascht. Die 22-Jährige erzählte den Frauen, sie habe die Regel, entsorgte den Müllsack mit dem erwürgten Baby in einem Container.
Von der Schwangerschaft habe sie nichts bemerkt. "Ich war zwar ein bisschen speckig, aber das Gewand hat noch gepasst", erklärte die 22-Jährige vor Gericht. "Ich hatte nicht den typischen Babybauch." Nachdem sie mit ihrem Freund eine Zigarette vor dem Hotel geraucht hatte, kam plötzlich das Baby zur Welt. "Alles war blutig, dann habe sie "aus einem Impuls heraus" den Hals des Kleinen zugedrückt. Das Kind sei voll entwickelt und lebensfähig gewesen, so die gerichtsmedizinische Gutachterin. Es starb durch Gewalteinwirkung.
Weil es der Frau nach der Geburt sehr schlecht ging, kam sie ins Spital. Ärzte der Klinik-Landstraße erkannten sofort, dass die 22-Jährige gerade eine Geburt hinter sich gebracht hatte und schlugen Alarm. Der Müllsack mit dem Baby wurde in dem Container gefunden.
Laut Gerichtspsychiaterin Sigrun Roßmanith liegt keine Geisteskrankheit bei der Angeklagten vor. Auch gehe keine Gefahr von ihr aus. "Eine Schwangerschaft zu verdrängen geht durch alle Gesellschaftschichten. Für andere Kinder bestehe keine Gefahr. Die Frau sei zur Tatzeit in einem Ausnahmezustand gewesen. "Ich habe geglaubt, ich sitze einem Kind gegenüber. Sie hat nicht begriffen was passiert ist."
Angeklagt war die Frau nach dem Sonderparagraphen 79 StGB – "Kindestötung bei Geburt". Dieser gilt nur für Frauen, wenn die Tat bei oder direkt nach einer Geburt passiert. Strafrahmen: 6 Monate bis 5 Jahre Haft. In Nachbarländern wurde die Sonderregelung bereits abgeschafft. Frauen, die ihr Kind töten, droht dort eine Mordanklage – und lebenslange Haft.
Sechs Wochen saß die 22-Jährige in U-Haft, angeklagt war auch Störung der Totenruhe. Das Urteil fiel dennoch sehr milde aus. Für die junge Frau setzte es 16 Monate bedingte Haft – nicht rechtskräftig. "Wir sind hier in einem absoluten Sonderfall", erklärte Richterin Christina Salzborn. Die Schuld werde die Frau wie einen Rucksack ihr ganzes Leben lang mittragen.