Mit so einem Fall hat selbst ein erfahrener Jurist nicht gerechnet. Ein Klagenfurter Anwalt stellte eine neue Mitarbeiterin ein, doch die Frau tauchte kein einziges Mal im Büro auf – darüber berichtet am Dienstag die "Kronen Zeitung".
Alles begann im Juni 2024. Die neue Kraft war bereits bei der Sozialversicherung angemeldet, der erste Arbeitstag fixiert. Doch statt im Büro zu erscheinen, blieb die Frau fern - und meldete sich erst später rückwirkend krank, heißt es in dem Bericht der Tageszeitung.
Die erste Krankschreibung ließ nicht lange auf sich warten: Ganze 63 Tage am Stück wurde Arbeitsunfähigkeit bestätigt. Für den Anwalt wirft das Fragen auf. "Für mich bestehen aber auch aufgrund der Ausgehzeiten erhebliche Zweifel, ob das tatsächlich medizinisch indiziert war", sagt Paul Wolf der "Krone".
Denn laut Bestätigung durfte sich die Frau täglich zwischen 8 und 21 Uhr weitgehend frei bewegen. Auf den langen Krankenstand folgte später ohne Erklärung eine Karenz. Als diese endete, ging es laut der Tageszeitung ähnlich weiter: Weitere 34 Krankenstandstage - erneut großteils rückwirkend ausgestellt.
Das Ergebnis: In insgesamt 22 Monaten Beschäftigung erschien die Mitarbeiterin keinen einzigen Tag zur Arbeit. "Insgesamt war die Mitarbeiterin durch diese Vorgehensweise im Laufe der Beschäftigung von 22 Monaten keinen einzigen Tag zur Arbeit erschienen", sagt Anwalt Wolf gegenüber der "Krone".
Für den Anwalt ist damit deutlich eine Grenze überschritten worden. Er bereitet nun eine Anzeige bei der Staatsanwaltschaft Klagenfurt wegen Verdachts auf Sozialbetrug vor. Auch die ausstellende Ärztin steht im Fokus: Bei der Ärztekammer wurde bereits Beschwerde eingebracht.
Wolf sieht dabei ein grundsätzliches Problem. "Die Ausstellung von Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen ohne ausreichende medizinische Grundlage stellt eine schwerwiegende Berufsverletzung dar. Der Oberste Gerichtshof hat wiederholt festgestellt, dass Ärzte bei der Ausstellung von Krankschreibungen besondere Sorgfalt walten lassen müssen", betont er gegenüber der "Krone".
Der Fall könnte nun nicht nur für die Mitarbeiterin, sondern auch für die beteiligte Ärztin ein Nachspiel haben.