Der Tod eines 23-Jährigen in der Justizanstalt Josefstadt sorgt weiter für Aufsehen. Der junge Mann beging im Mai 2025 in Untersuchungshaft Suizid. Die Wochenzeitung "Falter" erhebt schwere Vorwürfe gegen die Justiz, die Eltern verlangen vollständige Aufklärung. Die Staatsanwaltschaft St. Pölten ermittelt wegen fahrlässiger Tötung.
Der 23-Jährige war Ende April festgenommen und wegen Tatbegehungsgefahr in U-Haft genommen worden, nachdem er seine Mutter tätlich angegriffen und randaliert haben soll. Laut "Falter" sei er trotz Hinweisen auf eine psychische Erkrankung nicht in eine psychiatrische Einrichtung verlegt worden. Eine Mitarbeiterin des Sozialen Dienstes habe eine Begutachtung angeregt, die Eltern hätten "dringenden Handlungsbedarf" eingefordert.
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Der Wiener Rechtsanwalt Sebastian Lesigang, der den Vater vertritt, bestätigte den Bericht. Sein Mandant sei seit Februar 2025 psychisch auffällig gewesen und habe die Taten wohl unter dem Einfluss einer psychischen Störung begangen. "Er hatte einen psychotischen Schub. Es lagen deutliche Hinweise auf eine Erkrankung und eine mögliche Zurechnungsunfähigkeit vor. Er hätte nach der StPO (Strafprozessordnung, Anm.) in einem forensisch-therapeutischen Zentrum untergebracht und dort behandelt werden müssen", sagte Lesigang. Stattdessen habe er keine Medikamente erhalten.
Wie der "Falter" berichtet, sei der Mann Ende Februar mit einer Psychose von einer Fernreise zurückgekehrt und mehrmals in einem psychiatrischen Krankenhaus gewesen, jedoch nicht stationär aufgenommen worden. Die Ärzte hätten seinen Zustand auf "multiplen Substanzgebrauch" zurückgeführt.
Obwohl laut Bericht "begründete Zweifel betreffend die Zurechnungsfähigkeit des Beschuldigten" festgehalten worden seien, wurde die U-Haft beantragt und nach 14 Tagen verlängert. Ein Enthaftungsantrag sowie der Vorschlag einer Unterbringung in einer WG wurden abgelehnt.
Am 10. Mai wurde der 23-Jährige tot in seinem Bett gefunden, ein Gutachten bestätigte Suizid.
Seit September 2025 führt die Staatsanwaltschaft St. Pölten ein Verfahren wegen fahrlässiger Tötung und forderte interne Unterlagen zum Todesfall an. Ein beigezogener psychiatrischer Sachverständiger kam zum Schluss, die Betreuung in der JA Josefstadt sei "unter Berücksichtigung des Risikos bzw. der Nichtvorhersehbarkeit einer ernstlichen und erheblichen Selbstgefährdung angemessen" gewesen.
Auch die Volksanwaltschaft befasst sich mit dem Fall. "Der Anwalt der Familie hat sich mit einer Beschwerde an uns gewandt. Wir haben eine Stellungnahme des Justizministeriums angefordert und entnehmen der Antwort, dass der Fall unserer Einschätzung nach mit der Tragödie Hirtenberg nicht zu vergleichen ist", erklärte Volksanwältin Gabriela Schwarz gegenüber der APA. Ob der Häftling ausreichend betreut war, "wird in Gerichtsverfahren zu klären bleiben, denen die Volksanwaltschaft nicht vorzugreifen hat".