Staatsanwaltschaft ermittelt

Toter Häftling – das Zellen-Video ist verschwunden

Die Ermittlungen zum toten Insassen der Justizanstalt Hirtenberg laufen auf Hochtouren. Aus der videoüberwachten Zelle selbst gibt es keine Bilder.
Christian Tomsits
29.01.2026, 11:41
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Unerwartete Entwicklung im brisanten Ermittlungsverfahren rund um den tragischen Tod eines psychotischen Häftlings in der Justizanstalt Hirtenberg (Niederösterreich). Es scheint, als könnte die Amtshandlung in der Sicherheitszelle des 30-Jährigen, die zu schweren Verletzungen des Insassen geführt haben soll, nicht anhand von Videoaufnahmen geklärt werden. "Bisher sind keine Videoaufzeichnungen des Geschehens im Akt", erklärte die Staatsanwaltschaft Eisenstadt auf "Heute"-Anfrage. Auch der Anwalt der Angehörigen des ums Leben gekommenen Häftlings hatte sich gewundert, ob weitere Beweismaterialien wohl noch aufzutreiben seien.

Nun scheint klar, dass dies nicht der Fall ist. Wie "Heute" aus gut informierter Quelle erfuhr, können sich Ermittler die andauernde Suche nach dem Videomaterial sparen. Denn trotz Rund-um-die-Uhr-Überwachung per Video aus der Zelle wird auf Servern der Justiz davon nichts gespeichert – aus datenschutzrechtlichen bzw. menschenrechtlichen Gründen.

Somit existiert kein Beweismaterial aus dem Haftraum – sehr zum Bedauern aller Beteiligten. Aus Justiz-Kreisen ist zu hören, dass die beteiligten Beamten selbst keinerlei Fehlverhalten eingestehen und viel eher davon ausgehen, etwaiges weiteres Beweismaterial würde sie eher ent- als belasten.

Aktuell ermittelt die Staatsanwaltschaft wegen Körperverletzung mit tödlichem Ausgang unter Ausnützung einer Amtsstellung. Die Unschuldsvermutung gilt. Derzeit liegt laut Staatsanwaltschaft noch kein dringender Tatverdacht vor. Dennoch bleiben wichtige Fragen weiterhin ungeklärt. Die noch ausstehenden Einvernahmen der Beschuldigten dürften dabei entscheidend sein.

Aufnahmen vom Gang und Hof werden weiter ausgewertet. Es scheint so, als sei der Häftling nach dem gescheiterten Versuch, im Fahrzeug von Beamten ins Spital gefahren zu werden, nach dem erneuten Aussteigen im Hof verstorben. Er soll 45 Minuten wiederbelebt worden sein, wobei ein Großteil der schweren inneren Verletzungen entstanden sei. Das abschließende Obduktionsgutachten der Gerichtsmedizin zur eindeutigen Klärung der Todesursache liegt noch nicht vor.

{title && {title} } ct, {title && {title} } Akt. 29.01.2026, 13:28, 29.01.2026, 11:41
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