Nach dem Tod eines psychisch schwer kranken Insassen in der Justizanstalt Hirtenberg (Bezirk Baden) schlägt ein interner Bericht nun Alarm. Laut Justizministerin Anna Sporrer (SPÖ) wurden massive Versäumnisse festgestellt – insbesondere auf Führungsebene.
Der betroffene Bericht der Generaldirektion für den Strafvollzug liegt seit Freitag vor. Er zeige klar, dass Personen mit Führungsverantwortung Fehler gemacht hätten, so Sporrer. Gegen zwei Beamte aus der Führungsebene wurden Disziplinaranzeigen eingebracht, einer von ihnen wurde bereits suspendiert, berichtet der "ORF".
Nicht betroffen von der Suspendierung sind allerdings jene zwölf Justizwachebeamten, gegen die derzeit strafrechtlich ermittelt wird. Sie stehen im Verdacht, den 30-jährigen Insassen bei einem Einsatz misshandelt zu haben. Der Mann starb später. Die betroffenen Beamten wurden laut Ministerin von ihren Kommando- und Einsatzfunktionen abgezogen, Suspendierungen gab es in diesen Fällen bisher jedoch nicht.
Um den Vorfall weiter aufzuklären, kündigte Sporrer die Einsetzung einer externen, unabhängigen Expertenkommission an. Diese soll kommende Woche präsentiert werden und sich aus Fachleuten aus den Bereichen Strafvollzug, Kriminologie, Menschenrechtsschutz und Psychiatrie zusammensetzen. Die Kommission soll nicht nur den konkreten Fall untersuchen, sondern auch strukturelle Verbesserungen im Strafvollzug vorschlagen.
Offen ist weiterhin, warum der psychisch schwer erkrankte Häftling nicht direkt in eine psychiatrische Einrichtung, sondern von der Justizanstalt Krems-Stein nach Hirtenberg überstellt wurde. Sporrer verwies auf laufende Ermittlungen und darauf, dass diese Frage Teil der externen Überprüfung sein werde.
Kritik gibt es auch an der Unterbringung des Mannes. Die Volksanwaltschaft hatte den Haftraum als ungeeignet bezeichnet. Zwar seien seit Empfehlungen im Jahr 2023 bereits zahlreiche Zellen umgebaut worden, in Hirtenberg sei dies jedoch noch nicht geschehen, erklärte die Ministerin. Der Zellenumbau sei ein laufender Prozess und liege in der Verantwortung der jeweiligen Justizanstalt.
Für zusätzlichen Ärger sorgte die Information an die Eltern des Verstorbenen: Ihnen soll zunächst mitgeteilt worden sein, ihr Sohn sei an Herzversagen gestorben. Sporrer sprach von einem Kommunikationsfehler und entschuldigte sich dafür ausdrücklich. Leitlinien für den Todesfall eines Häftlings seien offenkundig nicht eingehalten worden.
Vorwürfe einer Vertuschung wies die Justizministerin jedoch zurück. Man habe sofort reagiert, Abläufe überprüft und erste Maßnahmen gesetzt. Sobald konkrete Schritte erfolgt seien, sei auch die Öffentlichkeit informiert worden.