Telefon-Terror extrem

28.159 Anrufe, 65.893 Nachrichten: Stalker darf bleiben

Ein 28-jähriger Asylwerber aus Zürich hat seine Ex-Partnerin monatelang über WhatsApp terrorisiert. Die Staatsanwaltschaft wollte ihn abschieben.
Newsdesk Heute
17.04.2026, 17:38
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"Wenn ich dich nicht bekomme, wirst du sterben." Mit dieser und 65.892 weiteren Nachrichten bedrängte der 28-jährige Tamile seine ehemalige Freundin über 16 Monate hinweg. Wie "20 Minuten" berichtet, hörte es damit aber nicht auf: Fast 60 Anrufe pro Tag folgten. Jetzt musste sich der Mann vor dem Bezirksgericht Zürich verantworten.

In seinen Nachrichten drohte er der Frau offen, sie "abzustechen", wenn sie sich nicht wieder mit ihm einlasse. Die Nachrichten kamen teilweise im Minutentakt und waren oft mit Messer- oder Axt-Emojis versehen. Laut Tages-Anzeiger schickte er sogar Videos und Fotos von aufgeschlitzten Pulsadern. Zusätzlich erstellte er auf TikTok Profile, auf denen er sich als sie ausgab und ihren Ruf schädigte.

In nur 16 Monaten kamen laut "Tages-Anzeiger" 28.159 Anrufe und 65.893 Nachrichten zusammen. Die Anklage forderte elf Monate bedingte Haft, 30 Tagessätze zu je 30 Franken sowie einen Landesverweis wegen Nötigung, Drohung, Identitätsmissbrauch und unrechtmäßigem Aufenthalt.

"Die Taten sind zutiefst zu verurteilen"

Der Richter fand klare Worte: "Die Taten sind zutiefst zu verurteilen." Verurteilt wurde der Mann in allen Punkten außer Drohung. Das Urteil: neun Monate bedingte Freiheitsstrafe und eine Geldstrafe von 50 Tagessätzen. Beides ist auf Bewährung – wird er erneut straffällig, muss er die Strafe absitzen. Hält er sich an die Auflagen, bleibt sie ohne Folgen. Zusätzlich bekam er ein Kontakt- und Rayonverbot für fünf Jahre.

Eine Abschiebung aus der Schweiz gibt es für den Mann nicht. Nötigung ist kein Delikt, das automatisch zu einem Landesverweis führt. Ein solcher wäre nur möglich, wenn von ihm weiter Gefahr ausgeht – das sieht das Gericht nicht. Ob er nach Sri Lanka zurück muss, entscheidet sich nun im laufenden Asylverfahren.

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