Niederösterreich

3 Jahre Haft, aber Gutachten soll Arzt vor Häfen retten

3 Jahre unbedingte Haft hatte ein Ex-AKH-Arzt für den Missbrauch von Kindern ausgefasst. Doch: Der kranke Mediziner könnte keinen Tag in Haft.

Der Arzt könnte keinen Tag in Haft gehen.
Der Arzt könnte keinen Tag in Haft gehen.
Schreiner, Heute-Montage

Bei der Feuerwehr mit Atemschutzgerät, 12-Stunden-Dienste im Spital und der Missbrauch waren für einen Jungmediziner aus NÖ gesundheitlich möglich, doch eine Haftstrafe abzusitzen, könnte dem Mittdreißiger erspart bleiben. Denn: Der Arzt soll haftuntauglich sein.

Mädchen (15) missbraucht

Der Fall des Ex-Feuerwehr- und Ex-AKH-Arztes hatte vor genau zwei Jahren erstmals für Schlagzeilen gesorgt: Mit Mitte Jänner 2021 deckte "Heute" damals die Missbrauchsvorwürfe gegen den Arzt und Jugendleiter auf. Er soll in den Jahren 2019 und 2020 ein Mädchen (15) missbraucht und weitere Kids begrapscht haben - alles dazu hier. Nach der Ermittlungsarbeit der Polizei musste der Mediziner schließlich im Dezember 2021 am Landesgericht Korneuburg auf die Anklagebank.

Beim Prozess wurde er zu drei Jahren Haft verurteilt, doch das Urteil war nicht rechtskräftig. Denn der Anwalt des angeklagten Arztes hatte Nichtigkeitsbeschwerde und Berufung angemeldet. Und diesen Umstand reizte der gewiefte und bis dahin unbescholtene Mediziner voll aus (Anm.: er galt bis zur Rechtskräftigkeit des Urteils als unbescholten), arbeitete im Spital Krems als Anästhesist und Oberarzt sowie Lehrkraft auf einer Privatuni - alles dazu hier.

Warnungen ignoriert

Angeblich wussten auch einige Verantwortliche der Privatuni von der Vorgeschichte sowie der nicht rechtskräftigen Verurteilung, auch Studentinnen wussten davon. Bitten und Warnungen von mehreren Studierenden und Kollegen sollen wochenlang ignoriert worden sein.

1/8
Gehe zur Galerie
    Der Fall rund um einen Ex-AKH- und Feuerwehrarzt wurde durch <em>"Heute"</em> im Jänner 2021 aufgedeckt.
    Der Fall rund um einen Ex-AKH- und Feuerwehrarzt wurde durch "Heute" im Jänner 2021 aufgedeckt.
    Schreiner

    Erst als Ende September zwei Medien bei Gericht, Landesgesundheitsagentur, Spital usw. angefragt hatten, wurde der nicht rechtskräftig verurteilte Arzt als Lehrkraft abgezogen und schließlich aus dem Krankenhaus entfernt. Nur wenige Tage später wurde das Urteil dann jedoch vom Oberlandesgericht Wien bestätigt - das Urteil wurde mit Ende September 2022 somit rechtskräftig.

    Haftuntauglich

    Schließlich wurde sogar eine Untersuchungskommission eingesetzt, um den Fall und den "Skandal" lückenlos aufzuklären. Der kranke Mediziner setzte einstweilen zum nächsten Schachzug an und beauftragte seinen Anwalt mit dem Aufsetzen eines Haftaufschubes wegen seiner Erkrankung (Anm.: ist höchstpersönlicher Lebensbereich, kann somit nicht genannt werden, Erkrankung ist "Heute" bekannt und real). Noch kurz vor Weihnachten bestätigte der Korneuburger Medienleiter und Gerichtsvizepräsident Wolfgang Schuster-Kramer: "Ja, dieser Antrag wurde eingebracht."

    Nur: Der zuständige Richter wollte noch ein Gutachten haben. Die Kernfrage dabei: Ist im Akutfall eine ausreichende, medizinische Versorgung im Häfen überhaupt möglich? Dieses Gutachten langte jetzt, Mitte Jänner, am Landesgericht Korneuburg ein, der zuständige Richter entschied aber (noch) nicht. Er leitete die Causa an die Generaldirektion des Justizministeriums weiter, um Kenntnis zu erlangen, ob die medizinischen Rahmenbedingungen für eine medizinische Versorgung des Arztes in einer Haftanstalt gegeben wären (und wenn ja in welcher?) oder nicht.

    Entscheidung demnächst

    Erst dann, in wenigen Wochen, soll eine Entscheidung fallen. Sprich, sind die Möglichkeiten im Häfen nicht gegeben, muss der Mediziner keinen Tag absitzen. Freilich würde dessen Gesundheitszustand laufend überprüft werden und bei Besserung müsste der Verurteilte ins Gefängnis. Nur hat der Mediziner der Justiz nicht erst einmal die lange Nase gezeigt...

    Eine BMJ-Sprecherin dazu: "dDe Prüfung der Vollzugstauglichkeit erfolgt über Antrag durch das Gericht. Dabei wird vom Gericht meist ein Sachverständiger zur Beurteilung der Vollzugstauglichkeit bestellt, oder die bereits vorhandenen Befunde herangezogen. Im Zuge des Verfahrens kann das Gericht auch den chefärztlichen Dienst der Generaldirektion befassen, ob der Betreffende entsprechend medizinisch versorgt werden kann."