Streit um Vollverschleierung

3.500 €! Chefin entblößt sich vor verhüllter Kollegin

Weil eine Mitarbeiterin vollverhüllt zur Arbeit kam, entblößte sich ihre Chefin vor ihr. Nun gibt es 3.500 Euro Entschädigung nach dem Vorfall.
Newsdesk Heute
01.10.2026, 21:59
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Ein Vorfall in einer Kleinkindbetreuung in Lustenau sorgt für Aufsehen: Die Leiterin der Einrichtung hat sich vor einer muslimischen Mitarbeiterin entblößt, nachdem diese plötzlich vollständig verhüllt zur Arbeit gekommen war. Die Gleichbehandlungsanwaltschaft in Innsbruck sieht darin Diskriminierung aufgrund der Religion, der ethnischen Zugehörigkeit und des Geschlechts sowie sexuelle Belästigung. Nun setzte es Konsequenzen.

Die Leiterin Bettina Schmalz schilderte dem ORF Vorarlberg, dass sie sich Sorgen gemacht habe, die Mitarbeiterin nicht mehr erkennen zu können. "Meine Angst war einfach: Wenn ich wirklich einen Schock bekomme, wenn ich sie ansehe, weil ich sie nicht erkenne, wie wirkt das auf Eltern? Wie wirkt es auf die Kinder? Das ist die nächste Frage. Aber vor allem: Wie wirkt es auf die Eltern und wie wird dann gesprochen?"

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Chefin wollte Gleichberechtigung demonstrieren

Die Mitarbeiterin war laut Schmalz von einem Tag auf den anderen komplett verhüllt zur Arbeit erschienen. Die Leiterin wollte ihr daraufhin offenbar einen Gedanken zur Gleichberechtigung vermitteln. Sie habe zeigen wollen, dass Frauen zwar die gleichen Rechte hätten, aber nicht einfach wie Männer ihr T-Shirt ausziehen könnten, wenn ihnen heiß sei.

Schmalz bezeichnete ihre Reaktion selbst als "völlig irrsinnigen Gedanken". Sie habe sich entblößt, um diesen Punkt zu verdeutlichen. Im Gespräch mit dem ORF räumte sie ein: "Das hat bei mir sozusagen dieses absolute Fehlverhalten ausgelöst, das mir wirklich leidtut. Natürlich, das hätte nicht passieren dürfen." Die Gleichbehandlungsanwaltschaft beurteilt den Vorfall als schwerwiegend. Ein solches Verhalten habe in einer Kinderbetreuung keinen Platz.

Träger zahlt 3.500 Euro Entschädigung

Das Arbeitsverhältnis zwischen der Mitarbeiterin und der Einrichtung wurde einvernehmlich aufgelöst. Der Vorarlberger Familienverband, der die Betreuung trägt, überwies der Frau eine einmalige Entschädigung von 3.500 Euro. Obmann Guntram Bechtold bedauerte den Vorfall. "Wir bedauern die Situation natürlich außerordentlich. So ein Konflikt ist immer unangenehm und komplex", sagte er dem ORF.

Die betroffene Mitarbeiterin wäre nach Angaben des Trägers allerdings unabhängig von dem Vorfall gekündigt worden. Wegen geburtenschwacher Jahrgänge gebe es weniger Kinder und damit Überkapazitäten. Insgesamt mussten demnach fünf Personen gekündigt werden. Mit dem Vorfall habe die Kündigung "definitiv nichts zu tun", betonte Bechtold.

Volksanwalt spricht von massivem Fehlverhalten

Auch Vorarlbergs Landesvolksanwalt Klaus Feurstein äußerte sich zu dem Fall. Er kenne ihn nur aus den Medien, sagte im ORF-Interview aber: "In dieser Dimension habe ich das noch nie erlebt." Sich zu entblößen und so zu reagieren, sei "massiv". Ein solches Verhalten sei nicht zulässig und nicht duldbar. Feurstein verwies zugleich auf die unterschiedlichen Anlaufstellen für Menschen, die sich diskriminiert fühlen.

In Vorarlberg ist unter anderem die Antidiskriminierungsstelle beim Landesvolksanwalt zuständig. Je nach Sachverhalt können auch die Gleichbehandlungsanwaltschaft, die Behindertenanwaltschaft oder andere Stellen helfen. In der Lustenauer Einrichtung arbeiten laut Leiterin Schmalz derzeit 30 Mitarbeiterinnen. Elf davon seien Musliminnen. Im Team würden 18 Sprachen gesprochen, die Beschäftigten kämen aus zehn Nationen und gehörten vier Religionen an.

red,01.10.2026, 21:59