Marius Borg Høiby

4 Jahre Haft! So geht es für Mette-Marits Sohn weiter

Das Gericht hat entschieden: Marius Borg Høiby muss für vier Jahre ins Gefängnis. Doch der Fall ist noch nicht abgeschlossen.
Heute Entertainment
16.06.2026, 22:00
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Für Marius Borg Høiby (29), den Sohn von Norwegens Kronprinzessin Mette-Marit (52), wird es ernst: Das Osloer Gericht hat ihn am Montag zu einer Freiheitsstrafe von vier Jahren verurteilt. Endgültig ist die Entscheidung allerdings noch nicht.

Die Urteilsverkündung fand im Gerichtssaal 250 des Osloer Gerichtsgebäudes statt. Høiby selbst war aus gesundheitlichen Gründen nicht vor Ort. Er verfolgte die Entscheidung stattdessen per Videokonferenz aus der Haftanstalt und erhielt das Urteil zeitgleich mit der Öffentlichkeit.

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Schwere Vorwürfe

Das Gericht sprach den 29-Jährigen in mehreren Punkten schuldig. Verurteilt wurde er unter anderem wegen zweier Vergewaltigungen, Misshandlung in einer Beziehung, Gewaltanwendung, Verstößen gegen Kontaktverbote sowie zahlreicher Drogen- und Verkehrsdelikte.

Zu den Delikten zählen unter anderem der Besitz von 3,5 Kilogramm Marihuana und das Fahren ohne Führerschein. Zudem wurde Høiby wegen Beleidigung von Polizeibeamten schuldig gesprochen.

In zwei weiteren Vergewaltigungsverfahren wurde er hingegen freigesprochen. Das Gericht lehnte außerdem eine Strafmilderung aufgrund der intensiven Medienberichterstattung ab.

Berufung angekündigt

Nach der Urteilsverkündung beantragten die Anwälte des 29-Jährigen seine Entlassung aus der Untersuchungshaft. Dieser Antrag wurde jedoch noch am selben Tag zurückgewiesen.

Die Verteidigung kündigte bereits an, gegen das Urteil vorgehen zu wollen. Dafür bleibt ihr eine Frist von zwei Wochen. Solange über eine mögliche Berufung noch nicht entschieden wurde, ist das Urteil nicht rechtskräftig. Über das weitere Verfahren würde später das Berufungsgericht Borgarting entscheiden. Wann es zu einer möglichen Verhandlung kommt, ist derzeit noch offen.

Weiterhin in Untersuchungshaft

Seit dem 12. Juni 2026 sitzt Marius Borg Høiby im Hochsicherheitsgefängnis Ila ein. Dort bleibt er vorerst in Untersuchungshaft. Erst wenn das Urteil rechtskräftig wird, entscheidet die norwegische Strafvollzugsbehörde Kriminalomsorgen über den endgültigen Haftort. Dabei werden unter anderem die Sicherheitsstufe, die Länge der Strafe sowie persönliche Umstände berücksichtigt.

Die bisherige Zeit in Untersuchungshaft würde auf eine spätere Gefängnisstrafe angerechnet werden.

Kontaktverbot bleibt bestehen

Unabhängig von einem möglichen Berufungsverfahren muss Høiby weiterhin ein bereits verhängtes Kontaktverbot gegenüber einer Frau aus Frogner einhalten.

Darüber hinaus wurde er zur Zahlung von rund 640.000 norwegischen Kronen – umgerechnet etwa 58.000 Euro – an Geschädigte verpflichtet. Die finanziellen Verhältnisse seiner Familie spielen dabei keine Rolle. Die hohen Kosten des Verfahrens sowie die Anwaltskosten werden hingegen vom norwegischen Staat übernommen. Diese belaufen sich auf mehrere Millionen norwegische Kronen.

{title && {title} } red, {title && {title} } 16.06.2026, 22:00
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