Für Martina K. (45) wurden die vergangenen Monate zum finanziellen Albtraum. Die geschiedene Mutter von sechs Kindern lebt mit fünf ihrer Kinder in einem Reihenhaus in Wien-Floridsdorf. Vier davon sind minderjährig, eines wurde im Juni 18 Jahre alt. Das sechste Kind lebt bei seinem Vater.
"Ich bin seit vorigem Jahr geschieden, mein Ex-Mann wohnt nicht mehr bei uns", erzählt die Wienerin gegenüber "Heute". Doch ausgerechnet die Frage, wer tatsächlich in ihrem Haushalt lebt, dürfte eine Überprüfung durch die MA 40 ausgelöst haben.
"Ich habe am 28. Mai das letzte Geld bekommen. Die Mindestsicherung ist nur bis 4. Juni gelaufen", so Martina K. Danach kam über Monate nichts mehr. Für die sechsfache Mutter eine existenzbedrohende Situation.
Allein die Miete für das Reihenhaus beträgt nach ihren Angaben 1.780 Euro. Dazu kommen sämtliche Kosten für den Alltag und die Kinder. Die 45-Jährige bezieht außerdem 500 Notstandshilfe, 400 Euro Pflegegeld sowie Familienbeihilfe.
Aufgrund ihrer sechs Kinder ist die 45-Jährige lange zu Hause beziehungsweise in Karenz gewesen. "Natürlich war ich auch arbeitslos beim AMS gemeldet. Ich bin derzeit arbeitssuchend, bekomme aber immer nur Absagen."
Die Wienerin ist daher "Mittlerweile sei sie auch mit der Miete im Verzug. Immer wieder fragte sie bei der MA 40 nach. Dort habe es zunächst lediglich geheißen, ihr Antrag sei noch in Bearbeitung.
Offenbar stand zwischenzeitlich der Verdacht auf Sozialmissbrauch im Raum. "Mitarbeiter der MA 40 waren zweimal unangekündigt da – ich aber leider nicht. Sie haben bei den Nachbarn herumgefragt, wer hier wohnt bzw. ob mein Ex-Mann noch da wohnt." Später verlangte die Behörde von ihr Kontoauszüge ab August 2025. "Die habe ich ihnen natürlich geschickt."
Für Martina K. war die Situation kaum noch auszuhalten: "Das ist eine bodenlose Frechheit! Ich habe mich getrennt, damit mein Leben besser wird." Auch an die Volksanwaltschaft wandte sich die 45-Jährige und wartete zuletzt auf eine Rückmeldung.
Nun gibt es allerdings eine entscheidende Wendung: Auf "Heute"-Anfrage (am 7.9.) bestätigt die MA 40 zwar, dass ein Verdacht auf Sozialmissbrauch vorgelegen habe. Deshalb seien "umfangreiche Überprüfungen" notwendig gewesen. Die Behörde betont, sie sei verpflichtet, entsprechenden Hinweisen nachzugehen. Dabei könne es etwa um verschwiegene Lebensgemeinschaften, Arbeitsaufnahmen oder nicht gemeldetes Einkommen gehen.
"Im vorliegenden Fall konnte jedoch nach eingehender Prüfung des Sachverhalts und aller relevanter Unterlagen festgestellt werden, dass der Verdacht unbegründet ist und Frau K. auch weiterhin der Bezug von Leistungen der Mindestsicherung zuerkannt werden kann", so eine Sprecherin der MA 40.
Am 8. September wurde deshalb ein neuer Bescheid ausgestellt. Besonders wichtig für die finanziell angeschlagene Mutter: Die Leistungen werden rückwirkend ab 4. Juni lückenlos zuerkannt und nachbezahlt. Der neue Bescheid gilt laut MA 40 bis zum 31. Mai 2027. Nach Monaten der Ungewissheit bekommt die sechsfache Mutter damit nun doch das Geld, auf das sie dringend angewiesen ist.