Anwaltstrick enthüllt

400 Euro fürs Halten – Lehrerin entkommt jetzt Strafe

Für das Warten auf einem Parkplatz in Simmering sollte eine Wienerin 400 Euro zahlen – nun konnte sie mit diesem Trick die Zahlung abwenden.
Christian Tomsits
03.07.2025, 05:30
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Sie wollte am 25. März nur ihren Mann von der U-Bahn-Endstelle in Wien-Simmering abholen, um dann mit ihm einen schönen Abend zu verbringen. Doch vor wenigen Wochen folgte die böse Überraschung: Besitzstörungsklage, 400 Euro Strafe.

Der Grund: Sie hatte sich mangels Parkalternativen gegen 19.15 Uhr auf den Privat-Parkplatz des Künstlerbedarfsgeschäft "Boesner" gestellt. Was sie nicht wusste. Dort wird nach 19 Uhr gnadenlos abgestraft – wir berichteten. Obwohl die Pädagogin nur rund 10 Minuten im Auto sitzend gewartet und somit rein rechtlich nicht einmal geparkt hatte, flatterte ihr die teure Zahlungsaufforderung ins Haus. "Wenn es jetzt 40 oder 50 Euro gewesen wären, hätte ich das gezahlt", sagte sie gegenüber "Heute" und findet die Strafbemessung verständlicherweise für "viel zu hoch".

Ihr Anwalt Gregor Klammer riet ihr, nicht zu zahlen. Denn er scheint den Schlüssel gefunden zu haben, wie man der altbekannten Masche Besitzstörungs-Kläger ein für alle Mal Herr wird. "Ich habe sofort einen an keine Bedingungen geknüpften, prätorischen Vergleich vor Gericht angeboten", so der Jurist. Dabei entschuldigt man sich und bietet dem Parkplatz-Besitzer an, dass er vor Gericht einen Exekutionstitel im Falle einer erneuten Störung erhält – dieses Mal würden aber nur die Anwaltskosten ersetzt werden.

Diese summieren sich laut Tarifgesetz auf exakt 134 Euro und zwei Cent. Wie es scheint, ist diese Summe den Rechtsberatern der Parkplatzbesitzer wohl nicht lukrativ genug. Denn: "Es wurde trotz verstrichener Frist keine Klage eingereicht", so die Lehrerin erleichtert. Auf seiner Homepage will der Jurist künftig eine Vorlage für vergleichbare Fälle anbieten.

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