Nur einer von 2.000 betroffen!

Wirbel um Brief mit Extra-Anrede für "Inter-Personen"

Die Anrede, die von der Feuerwehr in E-Mails verwendet wird, sorgt für Stirnrunzeln. Statt "Sehr geehrte Damen und Herren" liest man etwas anderes.
Wien Heute
02.07.2025, 20:46
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Seit längerem startet jede Presseinformation der Berufsfeuerwehr Wien mit der selben Anrede: "Sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrte intergeschlechtliche Menschen", steht in der ersten Zeile. Das sorgt weiter für Verwirrung. Was von der Feuerwehr inklusiv gemeint ist, stößt nicht überall auf Zustimmung. Bereits öfter wurden solche Formulierungen als übertrieben empfunden, denn die Zahl der Betroffenen halte sich in Grenzen.

Anrede sorgt für Verwirrung

In verschiedenen Bereichen flammt immer wieder die Gender-Debatte auf. Ist es wichtig, oder soll es verboten werden? Für viele stören Formulierungen wie "Schülerinnen und Schüler", die Lösungen mit Binnen I oder Sternchen sorgen für Ärger.

Nun sieht man immer öfter, dass auch intergeschlechtliche Menschen angesprochen werden, so auch bei der Berufsfeuerwehr Wien. "Sehr geehrte intergeschlechtliche Menschen" ist in der Anrede zu lesen. Beim Lesen fragt man sich schnell: Wer sind intergeschlechtliche Menschen überhaupt und warum werden sie speziell erwähnt? Sorgt die Extra-Formulierung für Gleichberechtigung oder einfach nur für mehr Umständlichkeit beim Lesen?

Was bedeutet intergeschlechtlich?

Einfach erklärt weisen intergeschlechtliche Menschen körperliche Geschlechtsmerkmale auf, die weder eindeutig männlich noch weiblich sind. Die Gründe dafür können genetisch, anatomisch oder hormonell sein und sich bereits bei der Geburt zeigen.

Doch wie viele Personen sind tatsächlich betroffen? Bloß eine in 2.000 Personen weist intergeschlechtliche Merkmale auf. Trotzdem wird die Personengruppe immer wieder einzeln genannt. Nun stellt sich die Frage: Muss man nun alle Geschlechter einzeln nennen, wenn man E-Mails an unbekannte Personenkreise verschickt? Diese Frage wurde bereits vor mehreren Jahren vom Verfassungsgerichtshof geklärt.

Warum gendern?

Fakt ist, dass bereits im Jahr 2018 vom Verfassungsgerichthof festgelegt wurde: intergeschlechtliche Menschen haben ein Recht auf eine entsprechende Geschlechtsbezeichnung im Personenstandsregister. Das wird so bereits auch an einigen Stellen konsequent umgesetzt, so beispielsweise an der Universität Wien.

{title && {title} } red, {title && {title} } 02.07.2025, 20:46
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