Die steirische Landesregierung aus FPÖ und ÖVP hat eine Verfassungsreform in Begutachtung geschickt, die nicht nur juristische, sondern auch symbolträchtige Neuerungen bringt – mit Zündstoffpotenzial.
Besonders im Fokus steht dabei der Versuch, das "Dachsteinlied" – die steirische Landeshymne – offiziell als Landessymbol in der Verfassung zu verankern.
Ein Schritt, der nicht nur innerpolitisch diskutiert wird, sondern auch diplomatische Wellen schlägt. Denn: In der Hymne wird ein Gebiet besungen, das heute zu Slowenien gehört – "Heute" hat berichtet. Das slowenische Außenministerium hatte deshalb bereits zu Jahresbeginn gebeten, von der Aufnahme Abstand zu nehmen.
Trotzdem halten FPÖ und ÖVP an ihrem Plan fest. "Vielmehr geht es darum, den Ist-Zustand in der Landesverfassung abzubilden", erklärt Landeshauptmann Mario Kunasek (FPÖ). Der Text selbst werde nicht Teil der Verfassung, betont man – die Hymne sei jedoch ein "fixer Bestandteil des Lehrplans" und sogar "Prüfungsstoff nach der Steiermärkischen Staatsbürgerschaftsprüfung-Verordnung".
Auch ÖVP-Klubobmann Lukas Schnitzer steht hinter dem Vorstoß: "In Phasen, in denen ein starkes Miteinander und gegenseitiger Halt besonders wichtig sind, können solche Zeichen eine verbindende Wirkung haben." Die Verankerung sei "mehr als nur ein kulturelles Bekenntnis".
Doch der Traum vom gesungenen Verfassungszusatz könnte platzen – denn für eine Änderung braucht es im Landtag eine Zweidrittelmehrheit. Und die scheint derzeit in weiter Ferne.
Neben symbolischer Aufwertung geht es in der Novelle auch um handfeste Reformen. Besonders der Landesrechnungshof bekommt deutlich mehr Macht: Künftig darf er Unternehmen prüfen, die innerhalb von zwei Jahren mehr als 100.000 Euro an Landesförderungen erhalten haben – wenn diese mehr als die Hälfte ihres Umsatzes ausmachen.
Das ist laut Kunasek ein "wichtiger Schritt für mehr Kontrolle". Bereits in seiner Zeit als Obmann des Kontrollausschusses habe er sich für mehr Prüfrechte starkgemacht. "Mit den neuen Prüfmöglichkeiten sowie der Erweiterung seiner Befugnisse nimmt der steirische Landesrechnungshof österreichweit eine Vorreiterrolle ein."
Ein weiterer Punkt auf der Reformliste: Die Landesverfassung soll künftig eine "Gender-Klausel" enthalten, die klarstellt, dass alle Personen- und Funktionsbezeichnungen sämtliche Geschlechtsidentitäten umfassen – männlich, weiblich und alternativ. Die Landesregierung orientiert sich dabei an der Praxis des Landesrechnungshofes.
Ziel ist laut Regierung mehr Barrierefreiheit und eine einfachere Lesbarkeit. Das bedeutet auch: Gendern im Text selbst wird künftig nicht mehr nötig sein.
Auch bei bürokratischen Hürden soll es künftig Erleichterungen geben. So sollen Landtagsbeschlüsse bei Grundstücksverkäufen erst ab einem Wert von 100.000 Euro notwendig sein – bisher galt das auch bei kleineren Beträgen. Ein klarer Schritt in Richtung Verwaltungsvereinfachung, sagt Schnitzer: "Wir haben es uns zum Ziel gemacht, Bürokratie abzubauen und Vorgänge zu vereinfachen – dies kann nur mit vielen kleinen, aber nicht weniger wichtigen Maßnahmen gelingen."
Und weil ab 1. September das neue Informationsfreiheitsgesetz des Bundes in Kraft tritt, legt auch die Steiermark in der Verfassung eine Veröffentlichungspflicht für Informationen von allgemeinem Interesse fest. Geregelt werden sollen die Details in der Geschäftsordnung des Landtages – derzeit wird noch an einem entsprechenden Entwurf gearbeitet.