Blaulichtgewitter und Sirenen Ende Mai in einem Floridsdorfer Skate-Park bei der Bodenstedtgasse: Kurz zuvor war es zu einer Auseinandersetzung zweier Gruppen gekommen. Ein junger Bursch in heller Jeans verfolgte eine andere Person, zog dann eine Schreckschusspistole und feuerte sie zumindest siebenmal ab. Danach rief laut hörbar "Allahu Akbar" und flüchtete wie auch sein dunkel gekleideter Komplize Armin G. (21).
Dank einer Schwerpunktaktion am Folgetag konnte die Identität des Beteiligten geklärt werden. Schließlich holte WEGA den arbeitslosen Bosnier aus seinem Kinderzimmer in der Gemeindewohnung seines Vaters ab. Der 21-Jährige saß wegen Terrorismus-Verherrlichung und weil er auf einen Obdachlosen mit einer Eisenstange eingeschlagen hatte, bereits in Haft, sitzt jetzt wieder ein. Ein Enthaftungsantrag wurde abgeschmettert.
Am Mittwoch musste sich der Vorbestrafte also wegen gefährlicher Drohung verantworten – und mimte das Unschuldslamm. Er sei einfach nur zur falschen Zeit am falschen Ort gewesen – es habe zwei Personen gegeben, "die Redebedarf hatten. Aber ich habe mit denen nichts zu tun", behauptete er. Nachdem die Schüsse gefallen waren, "rannte ich sofort nach Hause", so der Mandant von Michael Babic (Kanzlei Rast/Musliu). Im Park habe er zuvor nur friedlich am Handy "Call of Duty" gespielt. "Mir ist unverständlich, warum wir heute hier sitzen. Es ist absolut kein Tatbeitrag nachweisbar", so der Verteidiger.
Ungünstig für den Angeklagten: Das Video, das ihn während der Schüsse direkt neben dem untergetauchten Haupttäter zeigt, liegt auch der Staatsanwaltschaft vor. Die beantrage zudem einen Widerruf der offenen bedingten Haftstrafe. Die 16-Jährige, deren arabischen Freunden die Angriffe galten, sagte aus: "Er war auf jeden Fall, aber ich war weit entfernt. Nach den Schüssen hatte ich extrem Angst". Ein Zeuge meinte im Zuge der Ermittlungen zur Polizei nur lapidar. "Da fallen immer Schüsse", das sei dort ganz normal. Um noch mehr Zeugen zu hören, wurde vertagt. Der Schütze befindet sich weiter auf der Flucht. Die Unschuldsvermutung gilt.