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So hart kontrollieren 4.000 Polizisten Silvester-Regeln
Silvester steht heuer ganz im Zeichen der Corona-Pandemie. Die Polizei wird die Corona-Maßnahmen streng kontrollieren.
Lokale und Restaurants haben geschlossen, Feuerwerke und der Silvesterpfad in Wien wurden abgesagt, zudem gelten rund um die Uhr Ausgangssperren: Der Jahreswechsel wird heuer weltweit anders gefeiert als sonst.
Wegen der hohen Corona-Zahlen befindet sich Österreich im dritten harten Lockdown. Die Polizei wird die Ausgangssperren streng kontrollieren. Alleine draußen spazieren ist erlaubt, mit Freunden gemeinsam im Freien anzustoßen jedoch nicht. Hier drohen Geldstrafen.
Feuerwerk kein Grund, um Haus zu verlassen
Insgesamt 4.000 Polizisten und Polizistinnen werden österreichweit im Einsatz sein und auch die Einhaltung des Pyrotechnikgesetzes überwachen.
Grundsätzlich besteht ein Verbot für Silvesterknaller im Ortsgebiet. Außerhalb des Ortsgebiets sind Raketen zwar erlaubt, allerdings darf das zu Hause nur für die genannten Gründe verlassen werden. Feuerwerke zählen nicht dazu.
Nur aus folgenden wichtigen Gründen darf man heute überhaupt vor die Türe gehen:
- Arbeitsweg
. Notwendige Einkäufe zur Deckung des täglichen Bedarfs
- Familiäre Pflichten sowie Hilfestellungen für Andere
- Sport und Bewegung im Freien zur geistigen und körperlichen Erholung
- Abwendung einer Gefahr für Leib und Leben
Alkoholverbot im öffentlichen Raum
Wer also alleine in der Silvesternacht draußen spazieren geht, wird nicht bestraft werden. Wer im Freien mit anderen anstoßen möchte, dem drohen hohe Geldbußen. Zur Deckung der Grundbedürfnisse zählt nämlich ausschließlich der Kontakt mit dem nicht im gleichen Haushalt lebenden Partner oder der Kontakt mit einzelnen engsten Angehörigen oder wichtigen Bezugspersonen.
Im öffentlichen Raum gilt zudem ein Alkoholverbot. Welche Strafen sind möglich? Es sind einerseits Organmandate möglich – so etwa beim fehlenden Sicherheitsabstand (50 Euro). Innenminister Karl Nehammer führte aus: "Wenn es dann zu Anzeigen kommt, dann kann die Gesundheitsbehörde bis zu 1.450 Euro Strafhöhe pro Person verhängen."