Eine Nacht unter Bekannten endete Anfang März in Herzogenburg (Bezirk St. Pölten) beinahe tödlich. Ein Marokkaner (heute 46) soll einen ehemaligen Freund (47) zunächst brutal geschlagen und getreten und ihm anschließend ein Küchenmesser in den Hals gestochen haben – "Heute" berichtete.
Der Prozess zur Bluttat fand am Dienstag, dem 18. August, am Landesgericht St. Pölten statt. Wie die "Bezirksblätter" berichten, hatten die beiden Männer zuvor im Wohnzimmer des späteren Opfers Musik gehört und Cannabis geraucht. Der Angeklagte soll außerdem größere Mengen Whisky getrunken haben.
Kurz nach Mitternacht eskalierte die Situation damals. Der 46-Jährige schlug laut Gerichtsverhandlung mehrmals mit den Fäusten auf seinen Bekannten ein. Als dieser ins Badezimmer flüchten wollte, soll ihm der Angreifer gefolgt sein. Auch als der Mann zu Boden ging, setzte sich die Attacke mit Tritten fort. Schließlich griff der 46-Jährige zu einem Küchenmesser und stach seinem Opfer in den Hals.
Der schwer verletzte 47-Jährige konnte sich noch in eine Nachbarwohnung retten und die Polizei verständigen. Er wurde ins Klinikum Krems gebracht. Sein Glück: Die rund vier Zentimeter lange und bis zu vier Zentimeter tiefe Halswunde verfehlte wichtige Gefäße nur knapp. Im Spital musste der Mann intubiert werden, später erkrankte er zusätzlich an einer Lungenentzündung.
Besonders bizarr: Als die Polizisten rund 40 Minuten nach der Attacke die Wohnung betraten, fanden sie den mutmaßlichen Angreifer tief schlafend auf der Couch des Opfers. Seine Kleidung war blutverschmiert.
Vor Gericht erklärte der Marokkaner laut "Bezirksblättern", er könne sich an die Tat nicht erinnern. "Ich weiß bis jetzt nicht, wie es dazu gekommen ist", sagte er laut "MeinBezirk". Er habe geglaubt, von einem bissigen Hund zu träumen und sich mit einem Stock gegen diesen zu verteidigen. Eine Tötungsabsicht bestritt er.
Zur Tatzeit hatte der Mann laut Gutachten rund 1,9 bis 2,3 Promille Alkohol im Blut. Zusätzlich wurden Cannabis und ein Beruhigungsmittel nachgewiesen. Ein Sachverständiger kam dennoch zum Schluss, dass seine Zurechnungsfähigkeit nicht aufgehoben war.
Die Geschworenen entschieden schließlich mit fünf zu drei Stimmen auf Mordversuch. Der 46-Jährige wurde zu zwölf Jahren Haft verurteilt – nicht rechtskräftig. Zusätzlich wurde eine zuvor bedingt ausgesprochene dreimonatige Haftstrafe widerrufen.
Das Opfer forderte vor Gericht 4.120 Euro Schadenersatz. Der Angeklagte erkannte die Forderung vor Gericht vollständig an.