Für "Heute"-Leser Ahmad A. (27) wurde ein vermeintlicher Geldsegen zum Albtraum. Im Mai 2024 tauchten plötzlich 5.400 Euro auf seinem Konto bei der BAWAG auf. "Ich dachte, das ist eine ausständige Zahlung meines Ex-Arbeitgebers", erzählt der Wiener im "Heute"-Talk. Ahmad hob das Geld sofort ab – und ahnte nichts Böses.
Wenige Wochen später dann der Schock: Statt der Auszahlung seines Ex-Chefs flatterte Post von der Bank ins Haus – samt Forderung über Sollzinsen. "Ich habe nie einen Kredit unterschrieben", beteuert Ahmad. "Das belastet mich sehr, ich habe ständig innerlichen Stress."
Gegenüber "Heute" erklärt ein BAWAG-Sprecher den kuriosen Fall: Bei den 5.400 Euro handle es sich nicht um eine echte Überweisung, sondern um einen Einkaufsrahmen – also eine Art Kreditlinie, die automatisch im Online-Banking angezeigt wird. "Der Kunde kann über den Betrag verfügen, das Geld liegt aber nicht real auf dem Konto", so die Bank.
Im "Heute"-Talk betont Ahmad, nichts von einem "Einkaufsrahmen" gewusst zu haben. "Ich war zu dieser Zeit frisch verheiratet und auf dem Weg in den Urlaub nach Albanien, weshalb ich den Betrag abhob in der Annahme, es handle sich um mein rechtmäßiges Geld", so Ahmad weiter. Als er nachträglich erfahren hatte, dass er das Geld nun zurückzahlen müsse, habe er dem sofort widersprochen und einen Anwalt eingeschaltet: "Seitdem läuft der Fall rechtlich über meinen Anwalt, der sich auf die Verletzung der Informationspflicht beruft."
Seitens der BAWAG erklärt man gegenüber "Heute", dass bei der Nutzung dieses "Einkaufsrahmen" auch Zinsen anfallen – und genau das sei bei Ahmad passiert. "Der Kunde hat den Betrag am Folgetag vollständig verwendet, indem er Geld abhob und Überweisungen tätigte", heißt es aus der Pressestelle. Über die Änderung des Einkaufsrahmens sei Ahmad laut der BAWAG bereits im April informiert worden.
"Bei der Rückzahlung sind wir ihm bereits zweimal entgegengekommen; die Vereinbarungen wurden jedoch nicht eingehalten. Aktuell beträgt die monatliche Rate 85 Euro zur Rückführung des ausgeschöpften Rahmens", heißt es seitens der BAWAG abschließend.
Wie es für Ahmad nun weitergeht, bleibt offen. Er bleibt jedenfalls bei seinem Standpunkt, das Geld in "gutem Glauben" verwendet und nichts von einem "Einkaufsrahmen" gewusst zu haben. Alles Weitere müssen jetzt Anwälte klären.