Nach einer Strafe von 682 Euro für 1 km/h zu schnell – 31 statt 30 km/h! – sorgt nun die nächste Mega-Strafe für Aufregung. Ein Mann aus dem Kanton Luzern in der Schweiz wurde von der Staatsanwaltschaft Luzern wegen einer riskanten Fahrweise verurteilt. Der Mann war am 4. Dezember 2022 mit seinem Auto in Buchrain auf der Hauptstraße in Richtung Ebikon unterwegs.
Kurz vor dem Eingang des Straßentunnels leitete der 26-Jährige eine Vollbremsung ein – ohne Notwendigkeit, wie die Staatsanwaltschaft in einem Strafbefehl schreibt, der "20 Minuten" vorliegt. Ein korrekt hinter ihm fahrender Autolenker aus dem Kanton Zürich wurde von dem riskanten Manöver überrascht und musste ebenfalls eine Vollbremsung einleiten und auf die Gegenfahrbahn ausweichen, damit es nicht zum Unfall kommt.
Nach dem Vorfall fuhr der 26-Jährige weiter und bog von der Hauptstraße auf die Kantonsstraße in Ebikon ab. Wobei er allerdings unerlaubt auf der Busspur fuhr, mehrere Personenwagen überholte und bei der Mall of Switzerland noch pflichtwidrig ein Rotlicht überfuhr.
Per Strafbefehl wurde der Mann nun wegen brüsken Bremsens, Nötigung, unerlaubten Befahrens der Busspur und Nichtbeachtens des Haltesignals einer Lichtsignalanlage verurteilt. Sein Manöver wurde als "grobe Verletzung der Verkehrsregeln" und "eine ernstliche Gefahr für die Sicherheit anderer" beurteilt.
Er kassiert darum eine Geldstrafe von 50 Tagessätzen zu je 110 Franken (also 5.500 Franken, umgerechnet in etwa 5.600 Euro), die allerdings bedingt ausgesprochen wird bei einer Probezeit von zwei Jahren. Zusätzlich erhält er eine Strafe von 1.200 Franken und muss für die Verfahrenskosten, die 580 Franken betragen, aufkommen. Total kosten ihn seine Manöver also 1.780 Franken, rund 1.820 Euro. Der Beschuldigte hat den Strafbefehl akzeptiert, er ist damit rechtskräftig.
Laut dem Schweizer Straßenverkehrsgesetz haben Autofahrerinnen und Autofahrer, die anhalten wollen, "auf die nachfolgenden Fahrzeuge Rücksicht zu nehmen". Die Verkehrsregelverordnung präzisiert: "Brüskes Bremsen und Halten sind nur gestattet, wenn kein Fahrzeug folgt und im Notfall."