Neue EU-Regeln

Führerschein vor großen Änderungen: Das kommt neu

Vom Fahren mit 17 bis zum Führerschein am Handy: In den kommenden Jahren wird sich für Autofahrer einiges ändern.
Digital  Heute
11.08.2026, 18:43
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Für Millionen Autofahrer in Österreich steht in den kommenden Jahren eine größere Umstellung an. Die Europäische Union hat eine neue Führerschein-Richtlinie beschlossen. Sie bringt neue Regeln für Fahranfänger, Automatik-Führerscheine, Elektroautos, Gesundheitsangaben und den digitalen Führerschein.

Auch beim Führerscheinentzug über Ländergrenzen hinweg gibt es neue Vorgaben. Für die Autofahrer selbst werden die neuen Regeln aber schrittweise relevant. Die ersten Bestimmungen sollen ab 26. November 2027 angewendet werden, weitere folgen 2028 und 2029.

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Für Österreich bedeutet das: Der Führerschein wird nicht plötzlich über Nacht komplett neu. Vielmehr muss das österreichische Führerscheinrecht Schritt für Schritt an die EU-Vorgaben angepasst werden.

Automatik-Führerschein wird flexibler

Wer die praktische Prüfung mit einem Automatikauto absolviert, erhält derzeit grundsätzlich den Code 78. Dieser Eintrag beschränkt die Lenkberechtigung auf Fahrzeuge mit Automatikgetriebe. Das soll künftig leichter geändert werden. Die neue EU-Regelung sieht für bestimmte Führerscheinklassen eine zusätzliche Schulung oder eine spezielle praktische Prüfung vor. Damit soll es möglich werden, die Beschränkung auf Automatikfahrzeuge aufzuheben und anschließend auch Autos mit Schaltgetriebe zu fahren. Betroffen sind unter anderem die Klassen A1, A2, A, B1, B und BE.

Für die zusätzliche Schulung sind mindestens sieben Unterrichtseinheiten vorgesehen. Die Ausbildung kann vor oder nach der praktischen Prüfung auf einem Automatikfahrzeug stattfinden. Alternativ ist eine spezielle praktische Prüfung möglich. Was das konkret für österreichische Fahrschüler bedeutet, muss allerdings noch festgelegt werden. Die von der WKO vorgeschlagene Aufteilung der sieben Unterrichtseinheiten ist kein bereits beschlossenes österreichisches Modell.

Die neue Regelung gehört zu jenen Bestimmungen, die Österreich bis 26. November 2028 in nationales Recht übertragen muss und die ab 26. November 2029 angewendet werden sollen. Für dich heißt das: Wenn du heute mit einem Automatikauto zur Prüfung antrittst, bekommst du nicht automatisch einen uneingeschränkten B-Führerschein. Die neuen Erleichterungen kommen erst mit der österreichischen Umsetzung.

Fahren mit 17 bekommt eine zusätzliche Variante

Österreich hat mit L17 bereits seit vielen Jahren ein eigenes Modell für junge Autofahrer. Wer die Voraussetzungen erfüllt, kann den B-Führerschein bereits mit 17 Jahren erwerben und anschließend alleine fahren. Dieses Modell bleibt nach den vorliegenden Informationen erhalten. Die neue EU-Richtlinie bringt zusätzlich eine weitere Möglichkeit: Jugendliche sollen künftig mit 17 Jahren den B-Führerschein erwerben und bis zum 18. Geburtstag begleitet fahren können.

Dabei geht es nicht um das bestehende L17-Modell mit seinen vorgeschriebenen Ausbildungsfahrten. Die neue Variante sieht ein Jahr begleitetes Fahren vor, ohne dass dabei ein bestimmtes Kilometer-Fahrtenbuch wie beim österreichischen L17-Modell vorgeschrieben ist. Auch für die Begleitperson gibt es klare Vorgaben. Sie muss mindestens 24 Jahre alt sein, seit mindestens fünf Jahren über die entsprechende B-Lenkberechtigung verfügen und darf in den fünf Jahren davor keinen Entzug der Fahrerlaubnis gehabt haben.

Die österreichische Regelung muss bis 26. November 2028 geschaffen werden. Ab diesem Zeitpunkt soll das begleitete Fahren ab 17 nach der neuen EU-Vorgabe angewendet werden. Für junge Menschen könnte damit eine zusätzliche Möglichkeit entstehen, früh Fahrerfahrung zu sammeln. Wer bereits heute auf L17 setzt, verliert diese Möglichkeit aber nicht.

Auch Lkw-Fahren mit 17 wird möglich

Eine weitere Neuerung betrifft den Schwerverkehr. Die EU eröffnet den Mitgliedstaaten die Möglichkeit, das begleitete Fahren mit bestimmten Lkw bereits ab 17 Jahren zu erlauben. Das ist allerdings keine automatische österreichische Einführung. Österreich muss selbst entscheiden, ob diese Möglichkeit übernommen wird. Die WKO bezeichnet die Regelung deshalb ausdrücklich als optionale Umsetzungsmöglichkeit.

Vorgesehen ist das begleitete Lenken bestimmter Fahrzeuge der Klassen C sowie C1 und C1E unter den Bedingungen der neuen Richtlinie. Bis zum 18. Geburtstag darf dabei nur mit einer geeigneten Begleitperson gefahren werden. Für die Begleitperson ist unter anderem ein Führerschein der Klasse C erforderlich. Die Mitgliedstaaten können zusätzliche Anforderungen vorsehen, etwa eine spezielle Ausbildung.

Wichtig ist: Daraus wird kein allgemeiner Lkw-Führerschein für 17-Jährige ohne Begleitung. Auch das Fahren eines schweren Lkw mit Anhänger ist von dieser neuen Möglichkeit nicht einfach umfasst. Die Regelung unterscheidet zwischen den einzelnen Fahrzeugklassen und Kombinationen. Österreich kennt für Berufskraftfahrer in Ausbildung bereits heute Möglichkeiten zum begleiteten Fahren mit schweren Fahrzeugen. Die neue EU-Regelung würde daher nicht bei null beginnen, sondern eine zusätzliche Möglichkeit schaffen.

Bei der Gesundheit kommen neue Regeln

Auch bei der Verlängerung von Führerscheinen ändert sich der europäische Rahmen. Bei den sogenannten Großklassen, also insbesondere bei Lkw- und Busführerscheinen, bleibt eine ärztliche Untersuchung vorgesehen. Bei den normalen Pkw- und Motorradklassen eröffnet die EU dagegen die Möglichkeit, anstelle einer ärztlichen Untersuchung eine schriftliche oder elektronische Selbsteinschätzung zu verwenden.

Das bedeutet nicht, dass künftig jeder Autofahrer regelmäßig zum Arzt muss. Entscheidet sich ein Mitgliedstaat für die Selbsteinschätzung, können die Angaben aber dazu führen, dass doch eine ärztliche Untersuchung notwendig wird. Auch bei der Gültigkeitsdauer gibt es keine pauschale Abschaffung der bisherigen Fristen. Für die normalen Führerscheinklassen gilt grundsätzlich weiterhin eine Gültigkeit von 15 Jahren, bei den Großklassen sind es fünf Jahre. Mitgliedstaaten dürfen die Gültigkeitsdauer ab einem Alter von 65 Jahren verkürzen, um häufiger medizinische Untersuchungen oder Selbsteinschätzungen zu ermöglichen.

Damit ist auch die häufig verbreitete Behauptung falsch, dass die EU nun für alle älteren Autofahrer automatisch regelmäßige verpflichtende Gesundheitschecks einführt. Welche konkrete Lösung Österreich wählt, muss erst festgelegt werden. Die entsprechenden österreichischen Vorschriften müssen bis 26. November 2028 erlassen werden und sollen ab 26. November 2029 angewendet werden.

Der Führerschein kommt zusätzlich aufs Smartphone

Der klassische Führerschein aus Plastik soll künftig einen digitalen Begleiter bekommen. Die neue EU-Richtlinie sieht einen europaweit einheitlichen mobilen Führerschein vor. Dieser soll digital verfügbar sein und nach den gemeinsamen europäischen Vorgaben auch grenzüberschreitend genutzt werden können. Der digitale Führerschein soll dabei über die europäische digitale Identitäts-Wallet verfügbar sein.

Für Autofahrer bedeutet das eine deutliche Veränderung: Der Nachweis der Lenkberechtigung soll künftig nicht mehr ausschließlich auf einer Karte in der Geldbörse gespeichert sein. Die Plastikkarte verschwindet aber nicht. Die EU sieht weiterhin einen physischen Führerschein vor. Wer also lieber eine Karte bei sich trägt, soll nicht zum digitalen Führerschein gezwungen werden.

Der europaweit einheitliche digitale Führerschein soll spätestens ab 26. November 2029 verfügbar sein. Bis dahin müssen die technischen und rechtlichen Voraussetzungen geschaffen werden. Der derzeit in Österreich verfügbare digitale Führerschein ist davon zu unterscheiden. Er ist noch kein europaweit einheitlicher digitaler EU-Führerschein.

Für bestimmte E-Autos steigt die Gewichtsgrenze

Eine besonders interessante Änderung betrifft Fahrzeuge mit alternativen Antrieben. Für bestimmte Fahrzeuge der Klasse B wird die bisherige Gewichtsgrenze erweitert. Die neue Regelung ermöglicht unter bestimmten Voraussetzungen das Lenken von Fahrzeugen mit einer höchstzulässigen Gesamtmasse von bis zu 4.250 Kilogramm mit einem B-Führerschein. Das betrifft Fahrzeuge, die ganz oder teilweise mit alternativen Kraftstoffen beziehungsweise Antrieben betrieben werden.

Der Hintergrund ist vor allem bei Elektrofahrzeugen relevant. Schwere Batterien können dazu führen, dass größere Elektrofahrzeuge ein höheres Eigengewicht haben als vergleichbare Fahrzeuge mit Verbrennungsmotor. Die Regelung bedeutet aber nicht, dass ab 2027 jedes Elektroauto bis 4.250 Kilogramm automatisch mit einem normalen B-Führerschein gefahren werden darf. Es gelten die Voraussetzungen der EU-Richtlinie. Auch der konkrete Anwendungsbereich muss in Österreich entsprechend umgesetzt werden.

Bei bestimmten Fahrzeugkombinationen mit Anhänger sieht die neue Regelung ebenfalls Erweiterungen vor. Die WKO nennt dabei eine zulässige Gesamtmasse von bis zu 5.000 Kilogramm. Diese Änderung ist die erste der großen Neuerungen, die früher als die meisten anderen zur Anwendung kommen soll. Das sogenannte E-Auto-Privileg soll ab 26. November 2027 gelten.

Führerscheinentzug gilt künftig auch über Grenzen hinweg

Auch für Verkehrssünder ändert sich der europäische Rahmen. Eine eigene EU-Richtlinie, die Richtlinie (EU) 2025/2206, regelt künftig bestimmte Entscheidungen über den Verlust der Fahrberechtigung. Sie ist von der eigentlichen Führerschein-Richtlinie 2025/2205 zu unterscheiden. Das Ziel: Wer wegen eines schweren Verkehrsdelikts in einem anderen EU-Staat ein Fahrverbot bekommt, soll sich künftig nicht einfach darauf verlassen können, dass dieses Verbot an der Grenze endet.

Betroffen sind bestimmte schwere Verkehrsverstöße. Dazu gehören unter anderem besonders schwere Geschwindigkeitsüberschreitungen sowie Fahren unter Alkohol- oder Drogeneinfluss. Auch schwere Delikte mit Todesfolge oder schweren Verletzungen können erfasst sein. Voraussetzung für die grenzüberschreitende Wirkung ist grundsätzlich ein Fahrberechtigungsverlust von mindestens drei Monaten.

Damit soll verhindert werden, dass jemand nach einem schweren Verkehrsdelikt im Ausland zwar dort nicht fahren darf, im eigenen Land aber weiterhin hinter dem Steuer sitzt. Wichtig ist auch hier: Ein ausländischer Punkteführerschein wird nicht automatisch in Österreich übernommen. Die neue Regelung betrifft bestimmte Entscheidungen über den Fahrberechtigungsverlust und nicht pauschal jedes nationale Punktesystem. Die neue Regelung soll ab 2030 angewendet werden.

{title && {title} } red, {title && {title} } Akt. 11.08.2026, 19:00, 11.08.2026, 18:43