In der Altzergasse Ecke Triester Straße – direkt an der Grenze zwischen Liesing und Vösendorf – bog "Heute"-Leser Richard am 7. April links ab. Für dieses Manöver musste er 90 Euro zahlen – "Heute" berichtete.
Die Kreuzung sorgt für Verwirrung, denn: Dass Autofahrer dort nicht nach links abbiegen dürfen, wird auf Schildern und Tafeln nicht angezeigt. Wieso der Leser die Strafe trotzdem wird zahlen müssen, erklärt Top-Influencer "Fahrlehrer Niko" bei einer "Heute"-Spirtztour.
Der sympathische Leiter eines Fahrschul-Standortes in Wien-Liesing Nikola Marijokovic sorgt mit einer Kombination aus lehrreichen sowie unterhaltsamen Videos über die Fahrschulausbildung und verschiedensten Verkehrssituationen für Lacher. Sein Content gibt ihm Recht, denn: Der Wiener ist der allererste Gewinner des "Heute"-Influencer-Awards.
Für "Heute" begab sich der Fahrlehrer auf eine Spritztour in die Altzergasse und "gab seinen Senf dazu". Leser Richard überfuhr dort eine doppelte Sperrlinie, um links abzubiegen. Dass der Lenker nicht links abbiegen durfte, stand auf keinem Schild.
"Das gibt ihm trotzdem nicht das Recht, links abzubiegen", erklärt Fahrlehrer Niko in einem Video. Eine doppelte, durchgezogene Sperrlinie hat in Österreich nämlich eine klare rechtliche Bedeutung: Man darf sie nicht überfahren oder übertreten. Das gilt grundsätzlich auch beim Abbiegen, wenn man dafür die Linie schneiden müsste – unabhängig davon, ob es vor der Kreuzung ein "Linksabbiege"-Verbot gibt.
Wäre es sinnvoll, vor der Kreuzung an Gebotszeichen mit einer vorgeschriebenen Fahrtrichtung hinzustellen? "Auf jeden Fall! Dass heißt aber nicht, dass ich ohne Gebotszeichen einfach links abbiegen darf", so der Wiener Fahrlehrer.
Kritisch sieht Fahrlehrer Niko eine Strafauslegung bei Schnee auf der Fahrbahn, laut dem Fahrinstruktor dürfte man in solch einem Fall nach links in die Triester Straße abbiegen.
Warum kein Zeichen mit dem Linksabbiege-Verbot vor der Kreuzung zwingend notwendig ist, zeigt der Fahrlehrer anhand eines Beispiels im selben Bezirk: Würde der Lenker versuchen wollen, von der Altmannsdorfer Straße stadtauswärts in eine Garageneinfahrt auf der anderen Straßenseite hineinzufahren, wäre dies nicht erlaubt.
Grund: "Allein die Tatsache, dass sich links neben mir eine doppelte Sperrlinie befindet, genügt, um das Linksabbiegen zu verbieten."