Amok-Fahrt nun vor Gericht

A23-Raser flüchtet in Mercedes, rast 16 Schüssen davon

Ein Rumäne (26) raste im vergangenen März im Mercedes durch die Rettungsgasse, streifte einen Polizisten. Nun steht er in Wien vor Gericht.
Christian Tomsits
13.02.2026, 05:30
Loading...
Angemeldet als Hier findest du deine letzten Kommentare
Alle Kommentare
Meine Kommentare
Sortieren nach:

Kommentare neu laden
Nach oben
Hör dir den Artikel an:
00:00 / 02:45
1X
BotTalk

Lebensgefährliche Szenen am 3. März 2025 auf der Wiener Südosttangente. Ein 26-jähriger Rumäne heizte mit seinem 367-PS-starken Mercedes SL um kurz nach 18 Uhr mit vollem Karacho im stockenden Abendverkehr im Zickzack durch die Rettungsgasse.

Verkehrspolizisten versuchten das Amok-Auto mit der "extrem gefährlichen Fahrweise" zu stoppen, was bei der A4-Abfahrt vorerst fast gelang. Mit gezogener Waffe gingen sie auf das Auto zu. Doch statt ganz anzuhalten, drückte der Lenker plötzlich das Gaspedal durch und soll direkt auf einen Polizisten zugerast sein. Der Beamte wurde laut eigener Aussage am Bein gestreift, sprang zur Seite.

Seine Kollegen feuerten daraufhin ganze 16 Mal auf den dunkelblauen Sportcoupé. Erst vor einem Bürokomplex am Erdberg kam der Wagen schließlich zum Stillstand, der Amok-Lenker flüchtete zu Fuß weiter und tauchte unter. Doch eine Überwachungskamera hatte sein Gesicht erfasst, der Rumäne wurde daraufhin in ganz Europa gesucht – zwischenzeitlich sogar wegen versuchten Mordes.

Sein Anwalt konnte die massiven Vorwürfe nun einschränken. "Er hatte überhaupt keine Absicht, jemanden zu verletzen", so Top-Verteidiger Nik Rast. Sein Mandant wurde nach einem "längeren Urlaub" schließlich im November beim Versuch, sich in Bruck an der Leitha (NÖ) mit Dokumenten seines Bruders auszuweisen, gefasst. In seinem Auto fand man zwei gestohlene Kennzeichen, die Handschellen klickten.

"Ich bereue das extrem. Es war eine Panikreaktion", behauptet der Verdächtige. Am Freitag muss sich der Vorbestrafte wegen Widerstands gegen die Staatsgewalt, versuchter schwerer Körperverletzung, des Gebrauchs fremder Ausweise und der Urkundenunterdrückung vor Gericht verantworten, der Mordversuch ist vom Tisch. Dennoch droht eine mehrjährige Haftstrafe. Die Unschuldsvermutung gilt.

{title && {title} } ct, {title && {title} } Akt. 13.02.2026, 09:46, 13.02.2026, 05:30
Jetzt E-Paper lesen