Ab 1. August müssen Österreicher für zahlreiche Leistungen der Justiz mehr bezahlen. Betroffen sind unter anderem Gerichtsverfahren, Scheidungen sowie Auszüge aus dem Grund- und Firmenbuch.
Hinter der Erhöhung steckt eine gesetzlich vorgeschriebene Anpassung an die Inflation. Wie die "Krone" berichtet, werden die Gebühren automatisch angehoben, sobald der Verbraucherpreisindex seit der letzten Anpassung um mehr als fünf Prozent gestiegen ist. Diese Schwelle wurde inzwischen überschritten.
Laut Justizministerium erfolgt die Erhöhung daher per Verordnung. Das Ressort betont, dass die Anpassung gesetzlich vorgeschrieben sei und kein politischer Ermessensspielraum bestehe. Bereits im April des Vorjahres waren die Gerichtsgebühren erhöht worden, nachdem sie zuvor mehrere Jahre unverändert geblieben waren.
Mit der neuerlichen Anpassung summiert sich der Gebührenanstieg innerhalb kurzer Zeit auf rund ein Drittel.
Von der Erhöhung erfasst sind unter anderem Gerichtsgebühren in Zivilverfahren, Gebühren für Scheidungsverfahren, Kosten für Grundbuch- und Firmenbuchauszüge sowie Gebühren für Kopien und weitere Justizleistungen.