Seit Monaten verschickt das Finanzamt in Etappen Bescheide mit der Androhung einer Zwangsstrafe in Höhe von 150 Euro. Betroffen sind all jene, die ihre Arbeitnehmerveranlagung 2024 verspätet einreichen. Die Frist dafür läuft noch bis 30. September, bereits ab dem 1. Oktober wird es für Säumige kritisch.
Denn mit diesem Datum verlieren alle Steuerpflichtige, die die 2-Faktor-Authentifizierung oder ID Austria für FinanzOnline nicht aktiviert haben, ihren Zugang zum elektronischen Postfach. Wichtige Schreiben des Finanzamts können dann nicht mehr geöffnet werden. Die bisherigen Zugangsdaten gelten zwar weiter, aber allein damit können man sich ab Oktober nicht mehr einloggen.
"Wer der Nachfrist ebenfalls nicht nachkommt, weil er etwa ab 1. Oktober keinen Zugang mehr zu FinanzOnline hat und die dort eingelangten Benachrichtigungen nicht lesen kann, muss nicht nur mit der verhängten Zwangsstrafe rechnen. Auch Verspätungszuschläge und ein im Schätzungsweg erlassener Steuerbescheid sind möglich", warnt AK-Präsident Günther Goach.
AK-Steuerexpertin Diana Jusic mahnt: "Für das Finanzamt gelten Schreiben auch dann als zugestellt, wenn sie von den Steuerpflichtigen mangels Zugangs nicht gelesen werden konnten. Damit beginnen Fristen zu laufen, ohne dass die Betroffenen davon wissen. Das kann Mahnverfahren und zusätzliche Strafen sowie Nachzahlungen nach sich ziehen."
Wer künftig Briefe per Post statt elektronischer Nachrichten bevorzugt, kann dies noch vor dem 1. Oktober auf seinem Account unter dem Punkt "Ihre persönlichen Daten" umstellen.
Nach der Umstellung auf die 2-Faktor-Authentifizierung muss man das Finanzamt schriftlich dazu auffordern, Benachrichtigungen künftig postalisch zuzusenden. Auf der AK-Webseite steht dafür ein Musterbrief zum Download bereit.