Heulende Motoren, laute Luxusautos und gefährliche Fahrmanöver sorgen in der Wiener Innenstadt seit Längerem für Beschwerden. Nach einer Schwerpunktaktion der Polizei am vergangenen Wochenende will die Innere Stadt nun ein zeitlich beschränktes Nachtfahrverbot beziehungsweise eine Zufahrtsbeschränkung prüfen lassen.
Auch Wilhelm L. weiß als Bewohner der City, dass jeden Freitag und Samstag Ausnahmezustand herrscht. Lange Autokolonnen schieben sich im Schritttempo durch enge Gassen, Motoren heulen auf, Abgase hängen in der Luft: "Punkt 20 Uhr geht es los – weit nach Mitternacht ist es erst aus", meint der Pensionist – "Heute" berichtete.
Zuletzt kontrollierte die Wiener Polizei in der Nacht von Freitag auf Samstag die sogenannte Autoposer-Szene in der Rotenturmstraße. Dabei wurden 66 Anzeigen erstattet und 30 Organmandate verhängt.
Laut Polizei handelt es sich meist um männliche Lenker, die mit – oft nur für das Wochenende gemieteten – hochpreisigen Autos auf sich aufmerksam machen wollen. Besonders in den Nächten von Donnerstag bis Sonntag sorgen heulende Motoren für Ärger bei den Anrainern.
"Hauptsächlich geht es da um die Lautstärke, um die Dezibel, die erreicht werden und überschritten werden. Und dann natürlich auch um die Geschwindigkeit", sagte Polizeisprecherin Anna Gutt gegenüber ORF Wien.
Für die Auftritte würden häufig Luxusautos angemietet. "Da gibt es Autovermietungen, die besonders solche Autos vermieten – nicht immer inländische, auch aus der Slowakei zum Beispiel. Und die werden einfach nur fürs Wochenende gemietet und dann wird mit ihnen gepost", so Gutt.
Bezirksvorsteher Markus Figl (ÖVP) kündigt an, den eingeschlagenen Weg gemeinsam mit Polizei und den zuständigen Magistratsabteilungen weiterzugehen. "Wer durch Raserei, Lärm oder gefährliches Verhalten andere beeinträchtigt, muss auch künftig mit strengen Kontrollen und entsprechenden Konsequenzen rechnen."
Der Bezirk stehe einer Prüfung eines zeitlich beschränkten Nachtdurchfahrtsverbots beziehungsweise einer Zufahrtsbeschränkung ab 22 Uhr grundsätzlich offen gegenüber. "Ob und wie eine solche Maßnahme rechtlich und verkehrstechnisch umsetzbar ist, obliegt den zuständigen Fachabteilungen und Behörden", betonte Figl.