Zuletzt hatte der Wiener Musiker Lex Leon öffentlich erklärt, der blaue Stern sei seit Jahren sein persönliches Markenzeichen.
Sogar rechtliche Schritte standen im Raum. Doch nun kommen neue Informationen ans Licht.
Denn laut "Heute"-Informationen soll der blaue Stern alleine NICHT markenrechtlich geschützt sein. Geschützt sei demnach vielmehr die Kombination aus dem Namen "Lex Leon" und dem blauen Stern.
Das könnte juristisch ein entscheidender Unterschied sein. Denn einfache geometrische Formen oder Symbole sind alleine oft nur schwer exklusiv schützbar. Vor allem dann, wenn sie allgemein gehalten sind.
Zusätzlich sorgt noch ein weiterer Punkt für Gesprächsstoff. Denn laut der vertraulichen Quelle sollen die entsprechenden Markeneintragungen überhaupt erst vor Kurzem erfolgt sein.
Gerade mitten im großen Eurovision Song Contest 2026-Hype rund um Cosmó bekommt die Diskussion dadurch eine zusätzliche Dynamik.
Auch generell wird der Angriff gegen den ESC-Star ziemlich diskutiert. Denn während Lex Leon auf Instagram rund 30.000 Follower zählt, soll seine Musik auf Spotify aktuell nur sehr wenige aktive Hörer erreichen. Konkret sind es aktuell ganze 4 monatliche Hörer.
In sozialen Netzwerken wird deshalb nun spekuliert, ob die ganze Aufregung dem Musiker möglicherweise zusätzliche Aufmerksamkeit verschaffen könnte.
Auffällig bleibt dennoch: Kurz vor dem ESC wurde Cosmós Stern tatsächlich leicht verändert.
Das Blau wirkt mittlerweile dunkler, zusätzlich kamen kleine Glitzersteine hinzu. Mittlerweile wirkt das aber eher wie ein zusätzlicher Special Effect für die ganz große Bühne.